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Frage geschrieben am 17.11.2011 20:49:02

Schulden erwachsener Kinder

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 995
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte(r) Frau / Herr Anwalt,

ich bin Stiefvater einer 22-jährigen Tochter, die ich aber nicht adoptiert habe. Das alleinige Sorgerecht hat meine thailändische Ehefrau und hat unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
Die Tochter ist ebenfalls thailändische Staatsangehörige und hat ebenfalls unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.
Nach dem Urlaub der Tochter in Thailand im September ist sie nicht wieder nach Deutschland zurück gekehrt.
Mitlerweile kommen schon Inkassobescheide, Mahnungen sowie Vollstreckungsbescheide von einem Inkassobüro und einem Rechtsanwalt bzw. Amtsgericht über nicht bezahlte Handyrechnungen.
Inkassobüro wegen offener O2-Handyrechnungen über ca. 1750€.
Rechtsanwalt wegen offener Mobilcom-Handyrechnungen über ca. 1350€.
Ich vermute, dass meine Stieftochter es schon vorausgesehen hat und deswegen in Thailand geblieben ist.
Kann das Inkassobüro, der Rechtsanwalt bzw. das Gericht die offenen Forderungen von meiner Frau bzw. von mir gerichtlich oder anderweitig fordern?
Oder werden die Gläubiger sie in Thailand suchen oder warten, bis sie vielleicht wieder nach Deutschland einreist?
Für Ihre Bemühungen besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüssen
Peter


Antwort geschrieben am 17.11.2011 21:54:26
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:

1. Da Ihre Stieftochter volljährig ist, ist sie rechtlich allein für die Folgen aus ihrem Handeln verantwortlich.

Vertragliche Verbindlichkeiten hat sie also für alle von Ihr geschlossenen Verträge selbst zu tragen.

Nur wenn die Mobilfunkverträge von Ihnen oder Ihrer Frau abgeschlossen worden sein sollten, könnten die Gläubiger Ihnen gegenüber Forderungen geltend machen.

2. Zwar ist möglich, dass die Gläubiger versuchen werden, die Forderung in Thailand gegen Ihre Stieftochter zu vollstrecken.
Dies ist im außereuropäischen Ausland jedoch sehr kompliziert und mit hohem Aufwand verbunden und daher sehr unwahrscheinlich.

Vielmehr ist davon auszugehen, dass für noch offenen Forderungen – wie auch schon passiert - Vollstreckungsbescheide veranlasst werden, wodurch die Gläubiger einen Zahlungstitel erreichen, der einem gerichtlichen Urteil gleichsteht

Dann werden sie die Rückkehr Ihrer Stieftochter abwarten, um dann in Deutschland gegen sie zu vollstrecken zu können, da dies für die Gläubiger ein wesentlich einfacheres Vorgehen darstellt.

3. Alles, was von Ihrer Seite derzeit veranlasst werden könnte, ist bei Zahlungsaufforderungen an Ihre Stieftochter darauf hinzuweisen, dass diese derzeit in Thailand lebt und der Zeitpunkt der Rückkehr ungewiss ist.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.11.2011 22:19:42

Sehr geehrter Herr Driftmeyer,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Drei Fragen hätte ich noch:
Wie erfahren die Gläubiger, Inkassobüro bzw. Gerichte, dass die Tochter wieder in Deutschland ist?
Oder wird das gespeichert und sie dann bei der Einreise im Flughafen an der Passkontrolle festgenommen?
Wenn ja, wie lange bleibt das gespeichert?

Danke für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen
Peter
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.11.2011 12:38:10

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfrage beantworte ich gern wie folgt:

1. Die Gläubiger können zur Ermittlung des Aufenthaltsortes in Deutschland u.a. auch eine Detektei beauftragen, bei Meldebehörden nachfragen und sich über öffentlich zugängliche Quellen (z.B. Internet) informieren.

2. Mit einer Festnahme ist nicht zu rechnen, sofern es sich allein um offene Geldforderungen handelt, da diese zivilrechtlicher Natur sind und insoweit kein Bezug zu Straftaten vorliegt.

Eine Speicherung der Daten, die zur Festnahme führen könnte, erfolgt also nicht.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage hiermit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Schulden erwachsener Kinder | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-11-18
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