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Frage geschrieben am 29.01.2012 23:35:23

Schulden

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 596
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Abend,

Ich bin vor 2 Jahren aus Deutschland ausgewandert und zur Fremdenlegion gegangen wo ich auch unter einen anderen Namen leben.
Ich möchte gerne meine Schulden in Deutschland bezahlen.Habe das Geld zusammen es geht um 10.000€
Habe genug Geld zusammen gespart um das alles anzugehen.Ich denke auch es steht durch den Gerichtsvollzieher ein Haftbefehl aus möchte gerne wissen wie ich das alles angehen kann.
Ohne im Gefängnis zuladen.
Wie gesagt habe das ganze Geld zusammen und auch mehr.Würde mich über ihre Hilfe freuen

Habe aber keinen Wohnsitz in Deutschland und auch keine Papiere
Keinen ausweiß

mfg Holger


Antwort geschrieben am 30.01.2012 00:42:30
Rechtsanwalt Raphael Fork
Staufenstraße 26, 44139 Dortmund, Tel: 0231 /222 06 85, Fax: 0231/ 222 06 86
Sozialrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 70
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:





Wegen seiner Schulden muss in der Regel niemand ins Gefängnis - es sei denn er verweigert die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.



Wenn bei Ihnen keine sonstigen Haftbefehle offen sind und nur der Haftbefehl wegen Nichtabgabe der eidestattlichen Versicherung besteht, sehe ich bei Ihnen anhand Ihrer Angaben nicht das Problem, dass Sie ins Gefängnis müssen.


Dazu ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen:


1) Als erstes muss festgestellt werden, ob der Gerichtsvollzieher damals einen Haftbefehl nach § 901 ZPO gegen Sie erlassen hat.


Dies erfährt man durch einen Blick ins Schuldnerverzeichnis, § 915 ZPO. Das Schuldnerverzeichnis wird am Amtsgericht Ihres letzten Wohnsitzes geführt.

Dieser Haftbefehl wäre nach § 909 II ZPO drei Jahre lang gültig.

Anhand der von Ihnen mitgeteilten Daten wäre er also noch etwa 1 Jahr gültig und Sie müssten grundsätzlich Ihre Verhaftung fürchten. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, wird man mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen und anregen, die Vollziehung des Haftbefehls aussetzen. Dabei wird er zugleich einen neuen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmen.


Ist damals kein Haftbefehl erlassen worden, haben Sie ohnehin nichts zu befürchten, da Sie die Schuld nach eigenen Angaben tilgen können und wollen.


2.) Da Sie die mittel zur Schuldentilgung haben, verbessert sich ihre Situation deutlich.

Hier bietet sich zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern an. Mit etwas Verhandlungsgeschick, kann sogar ein Teilverzicht der Glaubiger erreicht werden, sodass Ihnen von dem zur Schuldentilgung vorgesehenden Geld noch Mittel zur eigenen Verwendung verbleiben würden.


Wenn die außergerichtliche Einigung gelingt und Sie die Schulden tilgen, fallen die Voraussetzungen für den Haftbefehl weg.




3.) Die Angelegenheit können Sie entweder in Eigenregie klären oder damit einen Anwalt beauftragen.











Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.



Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-

Für eine weitere Interessenwahrnehmung erreichen Sie mich unter:


Tel.: 0231 / 222 06 85
Fax: 0231/ 222 06 86

email: info@ra-fork.de

Web: http://www.ra-fork.de/


Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
- Rechtsanwalt -

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.01.2012 00:50:01

Sehr geehrter Herr Fork,

Da ich jetzt erstmal für 6 Monate nach Abu Dhabi gehe.Wenn ich wieder da bin würde ich sie gerne Privat in Dortmund wahrnehmen. Da ich selbe aus Oberhausen komme. Ich danke ihnen sehr.

Mfg Holger
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.01.2012 10:00:25

Ich muss jetzt hier noch diesen Satz hineinschreiben, da ich ohne Beantwortung Ihrer "Nachfrage" gesperrt bin.
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 30.01.2012 00:55:53

Nichts zu danken.

Anhand meiner Kontaktdaten wissen Sie ja, wo Sie mich erreichen können.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und passen Sie auf sich auf.


Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

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