Schuldanerkenntnis/ Verjährungsfristen
| 07.01.2005 08:35 |
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Beantwortet von
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Schadensersatz
Beantwortet von
Im Juli 1999 habe ich Schuldanerkenntnisse über mehrere 100Tde. unterschrieben; dies vor dem Hintergrund, die Gläubiger von einem "offiziellen" Vorgehen (Lohnpändung) u.a. bei meinem Arbeitgeber abzuhalten. Die betreffenden Personen hatten mir "privat" (alles über meinem Namen und i.d.R. aus nicht nachvollziehbaren Quellen und in BAR) während meiner Anlage-Beratungszeit bei einer Bank Gelder "anvertraut" in der Hoffnung auf gute Zinsen und Auszahlungen; durch Verluste an den Kapitalmärkten speziell wegen Einsatz von Derivaten, aber auch durch Stopfen von "Löchern" bei anderen Partnern waren die Gelder seinerseits praktisch weg. Neben diesen notariellen Suchuldanerkenntnissen haben ich dann Ratenzahlungen zu Verzinsung (keine Tilgungskomponente) meiner "Schulden" vereinbart. Dazu mußte ich auch Gehaltsabtretungen/Rentenforderungen etc. unterschreiben. Mittels Erbschaft und andere Hilfen (auch von der Ehefrau)konnte ich unter schwierigsten Umständen diese Zahlungen leisten. Nun bin ich am Ende - völlig überschuldet (meine Frau hat zwar die früher gemeinsame von uns weiterhin genutzte Eigentumswohung auf ihren Namen, aber kleine Rente). Ich versuche mich seit Oktober 2004 mit den Gläubigern auf weniger Zahlungen zu verständigen (nicht leicht), obwohl mein Einkommen aus Vor-Ruhestand gerade meine sonstigen Ausgaben deckt.
Eine evtl. Verjährung der Schuldanerkenntnise wäre dann vielleicht eine Basis, diese zurückzubekommen gegen Tausch in einen Besserungsschein. Bitte um Information!
Hoffentlich ist guter Rat nicht zu teuer?
Mit freundlichen Grüßen








