unser Sohn soll mit einem, zeitlich begrenzten, Schulausschluss bestraft werden. Der Vorwurf lautet Sachbeschädigung an einem Gegenstand eines Mitschülers.
Details: Hauptschule 7.Klasse, Schüler ist 13 Jahre alt.
Vorwurf: Er habe den Fahrradhelm eines Mitschülers aus einem Schrank genommen und diesen mit Mitschülern gemeinsam "herumgeschmissen" bis hin zur Zerstörung.
Geschehen lt. Aussage des Lehrers in einer Freistunde, nicht durch Lehrer bezeugt, sondern durch Mitschüler vermeintlich gesehen. Aufgrund der Mitschüleraussage soll unser Sohn nun mit Schulausschluss bestraft werden.
Die Tat wird glaubwürdig bestritten.
Ist dies a) verhältnismäßig? und b) nicht ein Indizienverfahren das Kraft höherer Gewalt durchgesetzt wird und gegen das wir angehen sollten?
Vielen Dank
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Antwort geschrieben am 20.07.2005 22:21:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Jana Laurentius
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