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Frage geschrieben am 20.07.2005 21:45:00

Schulausschluss Baden-Württemberg

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11265
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,
unser Sohn soll mit einem, zeitlich begrenzten, Schulausschluss bestraft werden. Der Vorwurf lautet Sachbeschädigung an einem Gegenstand eines Mitschülers.
Details: Hauptschule 7.Klasse, Schüler ist 13 Jahre alt.
Vorwurf: Er habe den Fahrradhelm eines Mitschülers aus einem Schrank genommen und diesen mit Mitschülern gemeinsam "herumgeschmissen" bis hin zur Zerstörung.
Geschehen lt. Aussage des Lehrers in einer Freistunde, nicht durch Lehrer bezeugt, sondern durch Mitschüler vermeintlich gesehen. Aufgrund der Mitschüleraussage soll unser Sohn nun mit Schulausschluss bestraft werden.
Die Tat wird glaubwürdig bestritten.
Ist dies a) verhältnismäßig? und b) nicht ein Indizienverfahren das Kraft höherer Gewalt durchgesetzt wird und gegen das wir angehen sollten?
Vielen Dank


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Diese Antwort ist vom 20.7.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 20.07.2005 22:21:31
Rechtsanwältin Jana Laurentius
Wilhelmstraße 30, 53111 Bonn, Tel: 0228/969220, Fax: 0228/631328
Fachanwalt Verwaltungsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein zeitweiser Ausschluss vom Unterricht ist eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme gemäß............

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