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Schuhe bei ebay verkauft, Käufer will Geld zurück


16.03.2012 22:21 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marcus Bade


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich trete mit folgender Frage an Sie heran, und bitte Sie hierbei um Ihre Hilfe.


Zur Sache:Ich habe vor einiger Zeit Schuhe einer berühmten französischen Edelmarke für 260 Euro als "Gebraucht wie neue" bei eBay gekauft, und weil die mich nicht richtig passte,habe diese Schuhe bei dem e-Auktionshaus selber versteigert, und jetzt gibt es folgendes Problem:
Der Käufer sagt die Schuhe wären gefälscht und er will sein Geld zurück, sollte er das Geld noch diese Woche zurückerhalten,geht er zur Polizei.
Ich habe im geantwortet, das er so machen kann, weil ich bin ganz sicher das die original sind.Und Verkäufer antwortet mich jetzt"

ich komme gerade von der polizei , und die Sache hat nun ein Aktenzeichen, die schuhe gehen zum Zoll, um dort geprüft zu werden.
der schriftverkehr ist vorgelegt, ich habe 2 vergleichspaare vorgelegt , fotos wurden gemacht .

wenn du nochmal darüber schläfst und mir das geld zurücküberweist , ziehe ich gerne die Anzeige zurück .
lg ""

Meine Frage ist jetzt ob das Rechtens ist, so wie er vorgeht, schließlich geht es um 250€ und sollten die Schuhe wirklich gefälscht sein, soll ich dann auch auf Verkäufer bei dem ich die Schuhe gekauft habe Anzeige machen?
Habe im Jahr 2011 gekauft, und der Verkäufer hat mich als ORIGINAL LOUBOUTIN verkauft, und noch gesichert, dass die 100%Original sind,und die Schuhe sind Perfekt keine Mangel und sehen wirklich Original.

Ich habe Rechtsschutzversicherung und wenn was ist wer kann meine Sache übernehmen und helfen?
ich möchte auch Schadenersatz von den Käuferin, wen nach dem Prüfung von dem Zoll Festgestellt wird das die trotzdem original sind!
Die Käuferin dort mich heute mit 20 Briefe!
ich habe die Meinung dass die Käuferin möchtet das Geld zurück haben, weil die Sie einfach nicht passen.
Und weil die ganze um Privatverkauf handelt möchte die um das Fälschung mich pressen
Vielen Dank im Vorrat
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 107 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Käufer verkauft zurück Geld
16.03.2012 | 22:55

Antwort

von

Rechtsanwalt Marcus Bade
195 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Sofern die Schuhe tatsächlich gefälscht sein sollten, hat der Käufer tatsächlich gegen Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Da Sie selbst die Schuhe als Original gekauft haben, hätten auch Sie wiederum einen Schadenersatzanspruch gegen die Person, die Ihnen die Schuhe verkauft hat.

Eine Strafanzeige bringt Ihnen allerdings für einen Schadenersatzanspruch überhaupt nichts. Es lohnt sich also nicht, denjenigen anzuzeigen, von dem Sie die Schuhe gekauft haben.

Wenn Sie sich sicher sind, dass die Schuhe Originale sind, dann warten Sie ab, wie der Käufer sich weiter verhält.

Sofern er tatsächlich Strafanzeige erstattet hat, werden Sie in einiger Zeit Post von der Polizei oder von Zoll bekommen.

Wenn Sie diese Post bekommen sollten Sie sich damit an einen Kollegen in Ihrer Umgebung wenden, wobei ich Ihnen schon jetzt sagen muss, dass Ihre Rechtschutzversicherung für diesen Teil der Angelegenheit die Kosten nicht übernehmen wir.

Wenn der Käufer tatsächlich schon bei der Polizei war, würde es auch überhaupt nicht nützen, wenn er die Anzeige zurückzieht. Die Polizei würde trotzdem weiter ermitteln. Sofern Sie sich also sicher sind, dass Sie Originale verkauft haben, sollten Sie sich nicht auf diese Weise zur Rückzahlung zwingen lassen.

Auf mich macht diese Angelegenheit ebenfalls den Eindruck, als ob die Käuferin schlicht Ihr Geld wieder zurück haben möchte, weil sie mit den Schuhen aus irgendeinem Grund nicht zufrieden ist.

Wenn die Schuhe tatsächlich beim Zoll sein sollten und dieser die Echtheit feststellt, dann ist die ganze Sache für Sie kein Problem.

Allerdings sehe ich auch für Sie keine Anspruchsgrundlage, aus der Sie Schadenersatz von der Käuferin verlangen können. Diese hat Ihnen schließlich (angesehen von der Behauptung, Sie hätten gefälschte Schuhe verkauft) keinen messbaren Schaden zugefügt.

Insgesamt würde ich Ihnen daher zunächst einmaldazu raten, abzuwarten.

Sie können der Käuferin noch einmal Schreiben, dass es sich nach Ihrem Wissen um echte Schuhe handelt und dass Sie nicht bereit sind, den Kaufpreis zu erstatten.

Ich empfehle allerdings, dass Sie sich, wenn Sie Post von Polizei oder Zoll bekommen mit diesem Brief an einen Kollegen wenden. Dieser kann dann Akteneinsicht beantragen und Sie wegen des weiteren Vorgehens in diesem Teil der Angelegenheit beraten.

Zur Zeit jedenfalls sehe ich keinen Grund, warum Sie den Kaufpreis zurückzahlen sollten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

Rechtsanwalt
Marcus Bade
Hogenestweg 17a
12353 Berlin

Tel: 030 85075064
Fax: 030 85075065

rechtsanwalt(at)ra-bade.de
http://www.ra-bade.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Marcus Bade
Berlin

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