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Schufaeintrag


03.11.2006 14:06 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas M. Boukai


| in unter 2 Stunden

Hallo hier meine Frage . Ich bin zur zeit noch im Erziehungsjahr und habe mein Konto nun schon länger im Dispo den ich auf Grund das ich kein Einkommen beziehe ausgereizt ist. Als dann vor ca 3 Jahren mein Sohn geboren wurde wollte ich diesen Kredit umwandeln in einen Ratenkredit was jedoch laut Bank nicht möglich war. Vor ca 3 Wochen wurde nun mein Konto für jeglichen Zahlungsverkehr gespeert und mit mir eine Ratenzahlung vereinbart. Nun habe ich ein neues Konto eröffnet bei einer anderen Bank. Das zur Vorgeschichte.
Meine alte Bank teilte mir nun mit das ich einen Schufaeintrag erhalte trotz Ratenzahlung ist dieses rechtens und wen nicht was kann ich dagegen unternehmen. Mit freundlichen Grüssen ....
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Schufaeintrag
03.11.2006 | 14:40

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
159 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).

Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Bereits durch die Eröffnung eines Kontos, Beantragung einer Kreditkarte, Abschluss eines Handyvertrages, etc., haben Sie eine Eintragung bei der Schufa (sofern Sie im jeweiligen Vertrag der sog. Schufa Klausel) zugestimmt haben.
Die S. speichert alle Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschrift, auch die Daten über Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte und über Kredite und Bürgschaften.
Zusätzlich zu diesen Informationen werden auch diejenigen Daten gespeichert, die jeweils mit diesen Daten zusammenhängen: Etwa die Laufzeit der Kredite. Gespeichert werden Zahlungsstörungen oder Kündigung, ob eine Kreditkarte eingezogen oder ein Konto von der Bank gekündigt worden ist. Insofern ist ein Eintrag wegen der Zahlungsstörung durch Ihre bisherige Bank möglich.
Darüber hinaus werden auch Daten erfasst, die mit Vollstreckungsmaßnahmen zusammenhängen: Nämlich die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV, früher: Offenbarungseid), einen Haftbefehl zur Erzwingung der EV, die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder des Regelinsolvenzverfahrens, die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
Nach den §§ 33 ff. des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie Anspruch die von der Schufa gespeicherten Daten mittels einer so genannten Eigenauskunft zu kontrollieren.
Stimmen die Daten nicht, so können Sie die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten nach vorgenannten Vorschriften verlangen. Daneben ist es angebracht auch den Vertragspartner, der die falschen Daten zu verantworten hat, aufzufordern die fehlerhaften Einträge berichtigen zu lassen. Wird Ihnen die Berichtigung von fehlerhaften Daten verweigert bleibt nur der Gang zum Anwalt um den Berichtigungsanspruch und evt. Schadenersatzanspruch durchzusetzen.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


Nachfrage vom Fragesteller 03.11.2006 | 15:15

Bedeutet es für mich das dies nun ein negativeintrag ist und ich somit kein Konto eröffnen oder anderwertig Kredit ect. erhalten könnte. was sind positiv und negativeinträge ? Danke mit freundlichen Grüssen ....

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 05.11.2006 | 12:04

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in).

Durch die gespeicherten Daten kann ein Vertragspartner (etwa die Bank) eine Einschätzungen zu einem geschäftlichen Risiko treffen.
Hier wirken sowohl positive, neutrale als auch negative Kriterien mit.
Ob ein Vertragspartner letztlich mit Ihnen einen Vertrag abschließt bleibt ihm überlassen. Der Entscheidung werden aber meist die bei der Schufa gespeicherten Auskünfte (mit) zugrunde liegen.
Daher sollten Sie bei Problemen eine Selbstauskunft einholen und die Daten bei Fehlerhaftigkeit korrigieren lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
Augsburg

159 Bewertungen
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Erbrecht, Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Schadensersatzrecht