Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema Schufa.
Sehr geehrte Damen,sehr geehrte Herren,
meine Restschuldbefreiung habe ich erteilt bekommen vom Inzolvenz Gericht natürlich war ich glücklich aber in der Schufa stand nun Restschuldbefreiung erteilt dachte mir gut ging zur Bank um Kredit zu beantragen aber Sie lehnten es ab,zwar ist es erteilt aber für die Bank ist esso wie nicht erteilt.jetzt meine Frage kann man es vorzeitig löschen lassen?
Antwort geschrieben am 21.12.2010 15:05:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
Familienrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 127
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der Abschluss des Insolvenzverfahrens wird für die Dauer von drei Jahren gespeichert.
Diese Speicherung ist nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung nicht zu beanstanden und kann nicht vorzeitig gelöscht werden.
Die Regelung für eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten, die bei der Schufa gespeichert werden, finden Sie unter § 35 BDSG. Die Voraussetzungen sind bei einer korrekten Speicherung des Verfahrensabschlusses nicht erfüllt.
Hintergrund der Speicherung ist das Interesse der potentiellen Vertragspartner, über das durchgeführte Insolvenzverfahren Kenntnis zu erlangen. Sie können daher nicht verlangen, als völlig unbescholten gespeichert zu werden.
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