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Frage geschrieben am 05.11.2010 19:53:40

Schreiben/Abmahnung der Kanzlei XXX

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1520
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo...
Ich habe gestern ein Schreiben der Kanzlei XXX erhalten,in dem mir vorgeworfen wird am 16.09.2010 das Album der Musikerin Lena "My Cassette Player" über meinen Internetanschluss zum herunterladen bereit gestellt zu haben. Dies ist nicht so, ich dieses Album nicht heruntergeladen noch zum runterladen bereit gestellt, da diese Künstlerin nicht in meinen Musikgeschmack fällt ... Ich gehe davon aus, das sich ein Dritter von ausserhalb Zugriff auf meinen Router verschafft hat, obwohl dieser Password geschützt ist.
Weiterhin wird mir eine Zahlung eines Vegleichsbetrages in Höhe von 1200 Euro angeboten. Was ich nicht bereit bin zu zahlen !!
Im Anhang befindet sich eine strafbewehrte Unterlassungerklärung, die ich unterschreiben und innerhalb von 6 Tagen zurück schicken soll. Als zweites ist ein Vergleich anghängt, den ich unterschrieben bis zum 17.11.2010 zurück schicken soll.

da es mir zur Zeit finanziell nicht sonderlich gut geht, kann ich den Vergleichbetrag nicht bezahlen, ausserdem bin ich mir keiner Schuld bewusst ...
Können sie mir weiter helfen ? Wie verhalte ich mich am besten ?

Danke, lieben Gruss ...


Antwort geschrieben am 06.11.2010 13:32:43
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:


Sie sollten diese Schreiben auf jeden Fall ernst nehmen und die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung nicht ungenutzt verstreichen lassen.

Sofern Sie nicht reagieren und die Frist verstreichen lassen laufen Sie Gefahr, eine einstweilige Verfügung zu erhalten, wodurch sich die Kosten schnell verzweifachen sogar verdreifachen können.


Ob es letztendlich Sinn macht hiergegen vorzugehen hängt unter anderem auch davon ab, welche Argumente Sie zur Verfügung haben, um sich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Der Urheberrechtsverstoß liegt zwar nach Ihrer Schilderung vor, dieses müsste die Gegenseite aber erstmal beweisen können.

Dieses wird zum Beispiel nach der Rechtsprechung einiger Gerichte schwierig, sofern mehrere Personen in ihrem Haushalt leben, die Zugriff zu diesem Computer haben, wie bei Ihnen der Fall.

Des weiteren müsste man das Abmahnschreiben und den kompletten Vorgang einmal begutachten, da ist es meiner Erfahrung nach im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen noch mehrere Angriffspunkte geben kann.

Meiner Erfahrung nach lässt sich der geforderte Betrag mit einer entsprechenden Argumentation durchaus herunterhandeln.


Sie sollten die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterschreiben. Sie sollten vielmehr eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, in welcher Sie sich zwar rechtsverbindlich verpflichten, jedoch kein Schuldanerkenntnis abgeben.

Ich rate Ihnen dringend an, die Unterlassungserklärung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Sehr gerne können Sie sich auch insoweit an meiner Kanzlei wenden. Da meine Kanzlei quasi bei Ihnen um die Ecke liegt, würde sich eine Vertretung durchaus anbieten.

Ob ein Herunterhandeln der Rechtsanwaltsgebühren Aussicht auf Erfolg hat, kann erst nach Durchsicht des Schreibens sowie der Gesamtwürdigung des Sachverhalts abschließend beurteilt werden.

Ich habe umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich.
Im Falle einer weitergehenden Beauftragung würde ich Ihnen den hier im Forum geleisteten Erstberatungsbetrag in voller Höhe anrechnen. Bei Interesse können Sie sich sehr gerne an meine o.g. E-Mail-Adresse wenden oder mich auch gerne ab Montag telefonisch kontaktieren, damit ich Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten kann und wir gegebenenfalls das weitere Vorgehen besprechen können.


Ich hoffe Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag sowie ein erholsames Wochenende!

Bei Verständnisfragen fragen Sie bitte nach.



Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46 (BRIG)
27570 Bremerhaven
Tel. 0471/140241 o. 140240
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Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de

Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)

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Schreiben/Abmahnung der Kanzlei XXX | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-11-08
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