Für den Fall, dass sich keine Renovierungspflicht ableiten lässt, wie sollte ich mich gegenüber dem
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack
| in unter 2 Stunden
Ich habe meine Mietwohnung gekündigt und um mich bei der Übergabe hinsichtlich der Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag korrekt zu verhalten, möchte ich Sie um Ihre Einschätzung bitten:
"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten auszuführen. Diese werden in Küche, Bädern und Duschräumen in der Regel alle 3 Jahre, in Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle 5 Jahre und sonstigen Räumen in der Regel alle 7 Jahre fällig, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören:
Das Entfernen alter Tapeten (sofern während der Mietzeit angebracht), Anstreichen der Decken und Wände innerhalb der Wohnung, das Streichen bzw. Lackieren der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster, der Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile. Bei übermässigen (über das übliche Mass hinaus) Abnutzungsspuren das Abziehen bzw. Abschleifen der Parkettfussböden und die Reinigung von Teppichböden. Sämtliche Arbeiten müssen in fachgerechter Qualitätsarbeit (handwerksgerecht) ausgeführt werden.
Endigt das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen und hat der Mieter im letzten Jahr vor Beendigung des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt,trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus und wird aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts ermittelt."
Die Wohnung war für den Zeitraum von 3,5 Jahren angemietet.
Für den Fall, dass sich keine Renovierungspflicht ableiten lässt: Wie sollte ich mich gegenüber dem Vermieter verhalten ? Ihn bereits vor Übergabe der Wohnung schriftlich darauf hinweisen ?
Vielen Dank
Mietrecht Renovierungspflicht Schönheitsreparaturen Vermieter









