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Frage geschrieben am 07.03.2006 23:22:00

Schneeräumung

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4179
mein Haus (Neubau) grenzt unmittelbar an den etwa 50 Meter langen Privatweg meines Nachbarn, der die einzige Zufahrt zu dessen Haus darstellt. (notariell vereinbarte, zugelassene Grenzbebauung).
Leider lässt es sich nicht vermeiden, dass von meinem Hausdach größere Schneemengen (Dachlawinen) auf den Privatweg meines Nachbarn rutschen.
Frage: Hat mein Nachbar ein juristisch begründetes Recht, die Schneeräumung seines Privatweges von mir zu verlangen, sofern der Schnee auf seinem Weg hauptsächlich von meinem Dach dorthin gerutscht ist?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 7.3.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.03.2006 23:38:04
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Informationen wie folgt.

Ihr Nachbar kann tatsächlich die Räumung des Schnees verlangen, der von Ihrem Dach auf seinen Privatweg gerutscht ist.

Der Anspruch ergibt sich aus § 1004 BGB.

Als Hauseigentümer haben Sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Sorge dafür zu tragen, dass das Abgehen von Dachlawinen verhindert wird, zumindest aber, dass hierdurch kein anderer beeinträchtigt wird.

Wird dies versäumt, stellt dies ein pflichtwidriges Unterlassen dar. Sie sind somit sog. Zustandsstörer.

Im Rahmen des § 1004 Abs. 1 BGB kann Ihr Nachbar von Ihnen die Beseitigung der Beeinträchtigung, hier den Schnee auf seinem Weg, verlangen.

Ich hoffe Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt


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