Frage geschrieben am 04.07.2010 08:48:55
Schmuggel und Steuerhinterziehung
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1112Antwort geschrieben am 04.07.2010 09:13:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 987
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 987
wenn die Sachen verkauft werden sollen (und dafür sprechen die Preisangaben), liegt sicher kein Eigenbedarf mehr vor.
Die können Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft direkt stellen.
Eventuell wäre es auch möglich, dass örtliche Finanzamt über Ihre Beobachtungen zu unterrichten.
Beide Behörden wären dann verpflichten, diesen Anzeigen nachzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.07.2010 09:21:45
Sehr geehrte Frau True-Bohle
--------------------------------------------------------------------------------
Jetzt in diesem Augenblick sind sie dabei, den Hänger weiter zu beladen. sogar ein Kühlschrank ist dabei.Wie will man ihnen das beweisenßWenn sie heute nach Polen fahren und über die Grenze sind, dann kann man ihnen nichts mehr beweisen und sie können alles abstreiten. Wie gesagt, auf der Polizei war ich schon.
MfG
Gabriele1957
Sehr geehrte Frau True-Bohle
--------------------------------------------------------------------------------
Jetzt in diesem Augenblick sind sie dabei, den Hänger weiter zu beladen. sogar ein Kühlschrank ist dabei.Wie will man ihnen das beweisenßWenn sie heute nach Polen fahren und über die Grenze sind, dann kann man ihnen nichts mehr beweisen und sie können alles abstreiten. Wie gesagt, auf der Polizei war ich schon.
MfG
Gabriele1957
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.07.2010 10:23:51
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn die Polizei derzeit unverständlicherweise nicht eingreifen will, werden Sie diese Fahrt kaum verhindern können. Allerdings wird dann auch im Nachhinein diese Fahrt bei den Ermittlungen geprüft werden.
Sie werden dann sicherlich sich dazu erklären müssen, wohin sie die Sachen verbracht haben. Und dabei werden dann Ihre Beobachtungen zu dem Umfang des Gutes eine Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn die Polizei derzeit unverständlicherweise nicht eingreifen will, werden Sie diese Fahrt kaum verhindern können. Allerdings wird dann auch im Nachhinein diese Fahrt bei den Ermittlungen geprüft werden.
Sie werden dann sicherlich sich dazu erklären müssen, wohin sie die Sachen verbracht haben. Und dabei werden dann Ihre Beobachtungen zu dem Umfang des Gutes eine Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin True-Bohle direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

