Schmuck bei Flughafenauktion ersteigert - wie sind die Eigentumsrechte?
Sehr geehrte/r Rechtsanwalt/in,
vor einigen Wochen habe ich bei einer Flughafenauktion einen Koffer mit unbekanntem Inhalt ersteigert.
Zu Hause entpuppte sich der Koffer als eine wahre Goldgrube: u.a. 5 Goldcolliers mit Diamanten von einem namhaften italienischen Juwelier.
Ich würde gerne die Colliers verkaufen, eventuell sogar zurück an den italienischen Hersteller:
Frage 1:
Wer hat Eigentum an dem Schmuck? Die Koffer werden nach 6-monatiger Aufbewahrungsfrist von der Airline versteigert.
Frage 2:
Wie ist die Rechtslage, wenn es sich um gestohlenen Schmuck handelt. ( Diesen Verdacht habe ich, da erstens alle Colliers vom Design her ähnlich sind, und zweitens, der Passagier muss wohl keine Inhaltsliste erstellt haben, sonst hätte der Koffer schnell identifiziert werden können).
Frage 3:
Der Schmuck ist außerdem mit Seriennummern versehen. Wenn ich mich an den Hersteller wende, könnte er feststellen, daß die Colliers als gestohlen gemeldet wurden. Kann er es ohne weiteres wegnehmen?
Frage 4:
Falls ich nicht Eigentümer bin und verpflichtet werde, alles dem Eigentümer zu übergeben, kann ich das Geld für den Schmuck von der Airline verlangen? Denn für den Koffer hatte ich der Airline gezahlt.
Und zu guter Letzt: Falls ich den ganzen Schmuck verkaufe, muss es in der Steuererklärung angegeben werden?
Vielen Dank und freundliche Grüße!









