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Frage geschrieben am 09.12.2011 10:56:19

Schmuck-Sonderanfertigung gefällt nicht

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 780
Eine Kundin hat einen Ring in einer Sonderlegierung aus Gold mit einem bereits getragenen Stein bei mir in Auftrag gegeben.

Gleich zu Beginn, habe ich sie darauf hingewiesen, dass der von ihr gebrauchte Diamant rundherum angeschlagen ist und deshalb nur eine bestimmte Einfassung möglich ist, die allerdings nicht ihren Vorstellung entspricht. Nach einer kleinen Skizze, erteilte sie mir den Auftrag.

Wir vereinbarten den Preis für die Arbeit plus Materialgeld für Gold, dass ich zusätzlich benötige. Sie willigte ein, gab mir zwei Eheringe, deren Material ich verwendt habe.

Nach ein paar Tagen rief ich sie an, da der Ring fertig war. Und als ich ihr mitteilte, dass noch 160 Euro für Feingold dazukommt, reklamierte sie gleich den Preis, der ihr zu hoch erschien.

Wie erwartet gefiel ihr der Ring gar nicht:
- Fassung, nicht so wie sie sich das vorgestellt hatte (von den Absprachen weiß sie nichts mehr)
- Preis für ein Gramm Feingold zu teuer, obwohl ich nur den derzeitigen Kurswert berechnet habe, also meinen derzeitigen Einkaufspreis (also keinen Gewinn daraus ziehe)
- sie sieht nicht ein, dass sie für Material bezahlen soll, dass bei der Bearbeitung des Rings wegfällt (feilen, sägen etc.). Da das eine Sonderlegierung, kann ich damit auch nichts mehr anfangen.

Wir haben uns auf eine Nacharbeit geeinigt. Diese habe ich zeitnah umgesetzt und habe ihr dann eine Rechnung mit dem Vermerk "die Lieferung des Ringes frei Haus veranlasse, sobald das Geld auf mein Konto eingegangen ist".

Sie allerdings möchte den Ring vorher sehen.

Meine Fragen:
- Wie kann ich weiter vorgehen?
- Was muss ich beachten?
- kann ich auf einer Vorab Bezahlung bestehen?
- kann sie Materialkosten nach ihren Ermessen drücken?
- kann sie auf eine zweite Nacharbeit bestehen, auch wenn die erste Ordnungsgemäß durchgeführt wurde?
- inwieweit kann die Kundin bestimmen, was auf der Rechnung zu stehen hat?

Wir hatten keine vertragliche Regelung. Es gab auch keine Zeugen.



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