364.709
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
748 Besucher | 11 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Strafrecht » Schmerzensgeld für Infektion unter Ausnutzung ...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Strafrecht » Schmerzensgeld für Infektion unter Ausnutzung ...

Schmerzensgeld für Infektion unter Ausnutzung von Willenlosigk. + späterer Leugnung


| 28.06.2010 10:13 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Bianca Vetter


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich suche ich einen jungen und optimistischen Anwalt, der meinen Fall übernehmen möchte.
Inklusive in den 20€ sollen sein:
a) Einholung der KÜ bei meiner Reschtsschutzversicherung
b) Kurze telefonische Besprechung der weiteren Vorgehensweise

Um was geht es:
Ich möchte Schmerzensgeld fordern für eine fahrlässige Infektion mit einer schweren Krankheit. Die Krankheit wurde am Tag nach der Ansteckung von dieser Person verneint, trotz Unkenntnis. Mittlerweile hat diese Person die Unkenntnis zugegeben und die Diagnose der Krankheit bei sich selbst bestätigt. Der Ausbruch der Krankheit hätte ohne die Lüge verhindert werden können. Die Ansteckung erfolgte unter Ausnutzung absoluter Willenlosigkeit und unter Verzicht auf jegliche Schutzmaßnahmen. Der Person war bewusst, dass ich die vollzogenen Handlungen nicht wollte.
Chatprotokoll und Emailverkehr habe ich gespeichert, evtl. Zeugen wegen der Willenlosigkeit sind vorhanden.
Da sich die Person auf meine Emails mittlerweile nicht mehr meldet, möchte ich, dass ein Anwalt die Verhandlungen für mich übernimmt. Ich möchte, wenn nicht anders möglich, eine aussergerichtliche Einigung erreichen.
Eventueller Gerichtsstand wäre in S.
Vielen Dank und viele Grüße!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Schmerzensgeld
28.06.2010 | 10:37

Antwort

von

Rechtsanwältin Bianca Vetter
23 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich bei Ihnen für die Nutzung dieses Forums.
Zunächst möchte ich Sie kurz darauf hinweisen, dass bei Ihrem doch sehr konkreten Anliegen die Nutzung der Direktanfrage oder der Funktion der direkten Beauftragung ebenfalls möglich und eventuell auch sinnvoller gewesen wäre. Diese beiden Funktionen ermöglichen den Nutzern und Anwälten bei konkreten Sachverhalten eine schnelle persönliche Kontaktaufnahme und unter der Funktion der Beauftrag einen Anwalt einen sofortigen Einstieg in die Sachbearbeitung.


Ich bin gerne bereit im Rahmen Ihres Angebotes mit Ihnen bezüglich der von Ihnen angegebenen Angelegenheit Kontakt aufzunehmen und Ihre Rechtsschutzversicherung um eine Kostenübernahme zu bitten.
Sollten Sie an einer Kontaktaufnahme mit mir interessiert sein, nutzen Sie bitte für die telefonische oder auch schriftliche Kontaktaufnahme meine angegebenen Kontaktdaten.


Bewertung des Fragestellers 2011-03-11 | 09:20


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Bianca Vetter »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2011-03-11
5/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwältin Bianca Vetter
Stuttgart

23 Bewertungen
FACHGEBIETE
Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht