Schmerzensgeld für Infektion unter Ausnutzung von Willenlosigk. + späterer Leugnung
| 28.06.2010 10:13 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Bianca Vetter
| in unter 1 Stunde
Guten Tag,
ich suche ich einen jungen und optimistischen Anwalt, der meinen Fall übernehmen möchte.
Inklusive in den 20€ sollen sein:
a) Einholung der KÜ bei meiner Reschtsschutzversicherung
b) Kurze telefonische Besprechung der weiteren Vorgehensweise
Um was geht es:
Ich möchte Schmerzensgeld fordern für eine fahrlässige Infektion mit einer schweren Krankheit. Die Krankheit wurde am Tag nach der Ansteckung von dieser Person verneint, trotz Unkenntnis. Mittlerweile hat diese Person die Unkenntnis zugegeben und die Diagnose der Krankheit bei sich selbst bestätigt. Der Ausbruch der Krankheit hätte ohne die Lüge verhindert werden können. Die Ansteckung erfolgte unter Ausnutzung absoluter Willenlosigkeit und unter Verzicht auf jegliche Schutzmaßnahmen. Der Person war bewusst, dass ich die vollzogenen Handlungen nicht wollte.
Chatprotokoll und Emailverkehr habe ich gespeichert, evtl. Zeugen wegen der Willenlosigkeit sind vorhanden.
Da sich die Person auf meine Emails mittlerweile nicht mehr meldet, möchte ich, dass ein Anwalt die Verhandlungen für mich übernimmt. Ich möchte, wenn nicht anders möglich, eine aussergerichtliche Einigung erreichen.
Eventueller Gerichtsstand wäre in S.
Vielen Dank und viele Grüße!
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld









