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Frage geschrieben am 28.06.2010 10:13:36

Schmerzensgeld für Infektion unter Ausnutzung von Willenlosigk. + späterer Leugnung

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1310
Guten Tag,
ich suche ich einen jungen und optimistischen Anwalt, der meinen Fall übernehmen möchte.
Inklusive in den 20€ sollen sein:
a) Einholung der KÜ bei meiner Reschtsschutzversicherung
b) Kurze telefonische Besprechung der weiteren Vorgehensweise

Um was geht es:
Ich möchte Schmerzensgeld fordern für eine fahrlässige Infektion mit einer schweren Krankheit. Die Krankheit wurde am Tag nach der Ansteckung von dieser Person verneint, trotz Unkenntnis. Mittlerweile hat diese Person die Unkenntnis zugegeben und die Diagnose der Krankheit bei sich selbst bestätigt. Der Ausbruch der Krankheit hätte ohne die Lüge verhindert werden können. Die Ansteckung erfolgte unter Ausnutzung absoluter Willenlosigkeit und unter Verzicht auf jegliche Schutzmaßnahmen. Der Person war bewusst, dass ich die vollzogenen Handlungen nicht wollte.
Chatprotokoll und Emailverkehr habe ich gespeichert, evtl. Zeugen wegen der Willenlosigkeit sind vorhanden.
Da sich die Person auf meine Emails mittlerweile nicht mehr meldet, möchte ich, dass ein Anwalt die Verhandlungen für mich übernimmt. Ich möchte, wenn nicht anders möglich, eine aussergerichtliche Einigung erreichen.
Eventueller Gerichtsstand wäre in S.
Vielen Dank und viele Grüße!


Antwort geschrieben am 28.06.2010 10:37:01
Rechtsanwältin Bianca Vetter
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich bei Ihnen für die Nutzung dieses Forums.
Zunächst möchte ich Sie kurz darauf hinweisen, dass bei Ihrem doch sehr konkreten Anliegen die Nutzung der Direktanfrage oder der Funktion der direkten Beauftragung ebenfalls möglich und eventuell auch sinnvoller gewesen wäre. Diese beiden Funktionen ermöglichen den Nutzern und Anwälten bei konkreten Sachverhalten eine schnelle persönliche Kontaktaufnahme und unter der Funktion der Beauftrag einen Anwalt einen sofortigen Einstieg in die Sachbearbeitung.


Ich bin gerne bereit im Rahmen Ihres Angebotes mit Ihnen bezüglich der von Ihnen angegebenen Angelegenheit Kontakt aufzunehmen und Ihre Rechtsschutzversicherung um eine Kostenübernahme zu bitten.
Sollten Sie an einer Kontaktaufnahme mit mir interessiert sein, nutzen Sie bitte für die telefonische oder auch schriftliche Kontaktaufnahme meine angegebenen Kontaktdaten.


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