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Schmerzensgeld bzw. strafrechtliche beurteilung


16.02.2012 00:15 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 2 Stunden

Folgende Rechtsfallbeurteilung – mögliches Strafmass und evtl. Schmerzensgeld:


Vor ca. 4 Jahren war ich mit der Tochter (sie war ca. 23 Jahre) meiner Lebensgefährtin allein im Urlaub

Tatsache ist, das ich mich in Sie verliebt hatte – wir waren in dieser Woche zusammen schwimmen, essen usw.
natürlich gefiel das Interesse von meiner Seite der Tochter damals, obwohl sie mir keine weitere Nähe gestattet hat
wir waren auch einen Abend zusammen Tanzen aber nur offen und nicht nahe und ich hatte viel getrunken
mir kam die wahnwitzige Idee herauszufinden, wie ich mit Ihr schlafen könnte oder zumindest herauszufinden, ob sie Interesse hätte
ich kaufte Ihr während dieser Zeit ein Kleid ca. 50 Euro und ein Parfüm 50 Euro und erklärte ihr, das sie doch bei ihrem Aussehen und ihrer Ausstrahlung (sie wurde von vielen Männern angehimmelt) doch Geld verdienen könnte als Begleitung in einem Escort.
Meine Idee war – das ich Ihr sagte, wir könnten doch einen Excortservice aufmachen da verdient sie viel Geld und mir würde das auch Spass machen zu vermitteln und so Geld zu verdienen (Tatsächlich war ich nur an Ihr interessiert und ich fragte mich ob sie dann auch mit mir schlafen würde.....wenn sie gegen Bezahlung auch anderen zu Diensten ist)

Ich wollte mit der ganzen Aktion nur herausfinden, was sie wie weit mitmachen würde
So musste ich nach einer Woche nach Hause und meinen Beruf wieder ausführen
Wir verblieben in Kontakt und ich fragte sie beim Urlaubsende ob ich in Bezug auf Escort tätig sein sollte und sie sagte ja – ich stellte in Aussicht das sicherlich 200 bis 500 Euro pro Kunden verdienen könnte
tatsächlich wollte ich das jedoch niemals machen – allein wegen meiner Lebensgefährtin etc. - wenn das rausgekommen wäre... usw. doch weil sie so bereitwillig mitmachte wollte ich damit spielen und mit Ihr
So schrieb ich per email, das ich eine Anzeige schalten würde und Ihr dann die Kunden mitteilen würde
Ich schaltete zwar eine Anzeige in einer swingerwebseite, worauf sich ein Pärchen meldete und interessiert war – die Fotos von dem Pärchen schickte ich ihr zusammen mit aus google pictures herauskopierte Bilder (also fakes) von angeblichen Kunden und was sie machen würde und wollte – das interessierte mich und hat mich natürlich auch begierig auf sie gemacht. Es waren also bis auf das Pärchen nur fakes von KundenBildern aus google herauskopiert
Sie wollte also erst mal mit einem Mann anfagen sagte sie
So erklärte ich ihr die im Escortgewerbe üblichen sexuellen Praktiken und legte Preise nach den infos aus den escortseiten fest
die Beschreibung der Praktiken erläuterte ich auch entsprechend so das alles sexuell gefärbt ist und war
ich beschrieb auch Möglichkeiten wie wir das ganze gestalten könnten, in einer disco könnte ich kunden anheuern (obwohl ich ja nur Urlaubsitalienisch kann, also nicht gross reden und erklären kann und aufgrund meiner Tätigkeit und Entfernung nach Italien weder Zeit und aufgrund meiner Lebensgefährtin, das alles gar nicht in Erwägung zog
für mich war das ganze eine Spielerei um herauszufinden wie weit sie gehen würde und was sie machen würde und da sie mitmachte reizte mich das ganze eben sehr
ich beschrieb auch noch Szenen wie wir jemanden abholen am Flughafen und wie der Ablauf dann sein könnte mit beach und Begleitung an die beach und abends dann Sex am Strand oder Hotel und das das wohl 500 bis 1000 Euro am Tag brächte etc.
ich liess einfach meine Fantasie spielen und habe dadurch eher sexuelle Fantasien ausgelebt ich wollte keinen Zuhälter spielenwollte nur dieses Spiel geniessen und dachte, da sie mitmachte kann sie das ganze ja wohl ihrer mutter nicht erzählen....und ich wie gesagt hätte das gar nicht machen können, Beruf, Lebensgefährtin, Sprache usw
die letzte Beschreibung an Sie war dann, das ich einen Kunden habe der aus Deutschland kommt (was nicht stimmte) und das ich ja auch noch teilnehmen könnte beim Sex on the beach.....damit könnten wir evtl. mehr verdienen und der Kunde wünschte es sich auch das noch ein zweiter Mann mitmacht... was alles nur erfunden war um an sie heranzukommen.
jetzt verstand sie auch, das es mir wohl gar nicht um den escort etc. ging sondern nur wie ich evtl. auch an sie herankomme
ich bot ihr während der Urlaubswoche noch 300 Euro wenn Sie mich von oben bis unter mal massiert per sms an sie gesendet, was sie dann ablehnte - da war ich leicht alkoholisiert

Gut, das ganze hat sie dann meiner Lebensgefährtin gezeigt ......

nun ist es vier Jahre her:
Meine Lebensgefährtin sieht das ganze als versuchte Zuhälterei -

Meine Intention war einfach nur herauszufinden ob ihre Tochter mit mir schlafen würde, als die Tochter herausfand, das ich nur an ihr interessiert bin ist der Kontakt abgebrochen.

Natürlich habe ich in den Beschreibungen was ein escort alles machen muss auf professionelle webseiten zurückgegriffen und alles erklärt und erläutert in Preisen und in Diensten etc. Kann sein das ich einen 20 Prozent Anteil genannt habe für mich , weiss ich nicht genau.
Jedenfalls war alles ein fake, die Bilder die ich schickte und
ich weder Zeit dafür gehabt hätte noch laufend jemanden begleiten können etc. und natürlich wie sollte ich meiner Lebensgefährtin erklären, das ich nicht da bin und wohin ich denn fliege etc. und dann auch noch ihre Tochter - an sich ein Ding der Unmöglichkeit usw.
es war eben für mich nur eine Spielerei mit Worten und Fantasien
Wie sehen sie diesen Fall? Ist er strafrechtlich nach 4 Jahren noch relevant, wie hoch ist das Strafmass und gibt es ein Schmerzensgeld für die Tochter , durch mein Verhalten und Äusserungen in Bezug auf sexuelle Worte, die ich in der Sprache des Escortservice erwähnt habe … etc. es sind eben sehr eindeutige sexuelle Beschreibungen.

Da ich einem Schmerzensgeld nicht abgeneigt bin – wie hoch wäre dieses, da mir das ganze natürlich von Herzen sehr weh getan hat und ich es irgendwie ausgleichen will ....

Danke

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Schmerzensgeld
16.02.2012 | 00:52

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
534 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

für einen eventuellen strafrechtlichen Aspekt ist relevant, dass das "Opfer" zum Zeitpunkt der "Tat" bereits 23 Jahre alt gewesen ist, somit vollständig selbstbestimmt und nach der Rechtsordnung eigenverantwortlich.

Eine Zuhälterei oder ein Versuch hierzu nach § 181a Absatz 2 StGB oder § 240 StGB, vermag ich hier nicht sehen, da Sie auch nicht vor hatten, die Person in ihrer Freiheit bzw. Unabhängigkeit einzuschränken, was allerdings Tatbestandsvoraussetzung wäre.

Zwar mag es im Allgemeinen verwerflich sein, jedoch besteht hierbei auch kein Schmerzensgeldanspruch, da Sie lediglich versuchten, mit einer anderen erwachsenen Person in sexuellen Kontakt zu kommen, ohne dass Sie dabei diese Person einschränkten. Sie wurden zwar immer eindeutiger bis die Person ihre Absichten erkannte, jedoch hat diese Person auch hier dann den Kontakt mit Ihnen abgebrochen, ohne dass Sie diese Person in irgendeiner Form einschränkten, beleidigten oder Ähnliches (vgl. § 823 BGB). Auch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung kommt mangels Schädigung nicht in Betracht (§ 826 BGB).

Solche Anbandeleien halten sich noch im Rahmen des "Üblichen", wenn auch schon in Ihrem Fall sehr ausgeprägt, jedoch ist hierbei weder Raum für eine stafrechtliche noch eine zivilrechtliche Sanktionierung.

Es steht Ihnen aber natürlich frei, jegliches Schmerzensgeld an sie zu zahlen.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

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