Schmerzensgeld bei Schul"unfall"
22.11.2011 14:46 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Düllberg
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Mein Kind (15) wurde während einer Pause im Schulhof unvermittelt durch einen Mitschüler (15 oder 16) von hinten geschubst, so dass es von einer 1 Meter hohen Stufe fiel und hierbei so unglücklich aufgekommen ist, dass eine Fraktur am Unterarm (Speichenbruch) sowie in der Schulter gekommen ist.
Die Brüche wurde in der Klinik mittels Metallplatten stabilisiert, eine Bewegungseinschränkung ist natürlich noch gegeben, da der Vorfall erst vor 2 Wochen war.
Bislang hat sich der Verursacher noch nicht entschuldigt, seitens der Schule erfolgte erst auf "Nachhaken" meinerseits ein schriftlicher Verweis, der Vorfall wurde dort "als nicht so ernst" eingestuft.
Meine Frage zielt nun auf die nun korrekte und sinnvolle Vorgehensweise ab, denn ich gehe davon aus, dass dem Kind ein Schmerzensgeld zustehen müsste, zumal es sich um die "Schreibhand" handelt.
Abgesehen von den zwei deutlichen Operationsnarben (mit insgesamt 24 Stichen) müssen die Platten bei einer zweiten Operation in 1 Jahr ja auch wieder entfernt werden, was wieder zu Einschränkungen führen wird.
Meine Fragen:
1) Ist es ratsam bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Körperverletzung zu stellen?
2) Sollte dieser Vorfall am bestens gleich einem Anwalt übertragen werden? (die Eltern des Verursachers stellen sich auf den Standpunkt, dass dies jedem hätte passieren können, da in der Schule ständig "Schubsereien" vorkommen, und wollen ggfs. sogar gegen den Verweis Einspruch einlegen).
Vielen Dank für Ihre Antwort
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