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Schmerzensgeld - Verletzt in Discothek


14.05.2005 14:35 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Bei einer Schlägerei in einer Discothek an der ich unbeteiligt war wurde ich durch ein geworfenes Glas an Schulter und Hals verletzt. Ich wurde ins Krankenhaus gebracht und musste an 2 Schnittwunden (1-2 cm) mehrfach (6 und 2 Stiche) genäht werden. Meine Freunden erlitt ebenfalls 2 Schnittwunden im Gesicht. Eine musste genäht werden. Mein Hausarzt hat mich dann eine Woche krank geschrieben. Der Täter wurde mittlerweile von der Polizei ausfindig gemacht.

Meine Frage: Lohnt sich eine Klage wegen Schmerzensgeld, da ich keine Rechtschutzversicherung habe? In welchem Bereich liegt das Schmerzensgeld ungefähr?

Vielen Dank!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 36 weitere Antworten zum Thema:
Schmerzensgeld
14.05.2005 | 14:45

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
695 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Klage wird erst notwendig sein, wenn der Täter nicht auf eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung reagiert.

Wenn Sie sich sicher sind, beweisen zu können, daß er für Ihre Verletzungen verantwortlich ist - etwa durch Zeugen und ggf. ein Strafverfahren gegen ihn - dann sollten Sie auf jeden Fall Schmerzensgeld verlangen, denn dieses steht Ihnen gem. § 823 Abs. 1, Abs. 2 iVm. § 233 StGB, § 253 Abs. 2 BGB ausdrücklich zu.

Die Höhe des Anspruchs wird sich nach der Schwere der Verletzung und etwaiger bleibender Schäden (z. B. Narben, psychisches Trauma etc.) richten und dürfte sich, ohne bleibende Schäden, mindestens zwischen 700 und 1000 EUR bewegen.

Ich empfehle Ihnen, zwecks Geltendmachung Ihres Anspruches einen Anwalt aufzusuchen. Die Anwaltskosten gingen als Kosten der Rechtsverfolgung ebenfalls zu Lasten des Schädigers.

Ob Sie dann klagen sollten, wenn er nicht zahlt, sollte allein von der Beweissituation abhängen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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