Schlossaustausch
28.02.2010 22:42 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marco Liebmann
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Ein Freund von mir lebte 20 Jahre mit einer Frau zusammen die sich nun von ihm getrennt hat. Die beiden haben vor 5 J. ein Haus zusammen gebaut das beiden zu 50 % gehört. Sie ist vor 3 Monaten ausgezogen und bei ihrem neuen Freund eingezogen. Wie die weitere Finanzierung mit dem Haus aussieht ist noch nicht geklärt. Er kann die finanzielle Belastung nicht alleine tragen und möchte ebenfalls aus dem Haus ausziehen sobald geklärt ist, dass das Haus verkauft werden kann. Sie kam in den letzten Wochen häufiger um persönliche, aber auch gemeinsame Gegenstände aus dem Haus zu holen. Die beiden hatten vereinbart, dass sie vorher mit ihm abspricht wann sie kommt, damit er sich darauf einstellen kann. Leider hat sie sich nicht daran gehalten und tauchte morgens, als er noch im Bett lag auf und wollte weitere Gegenstände mitnehmen.
Er fühlt sich in seiner Privatsphäre gestört und möchte gerne das Schloss zum Haus austauschen - auch weil er bedenken hat, dass sie ihm Möbel und gemeinsam angeschaffte Dinge entwendet wenn er nicht zu Hause ist. Darf er dies, oder hat sie das Recht jederzeit das Haus zu betreten?









