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Frage geschrieben am 16.03.2005 14:31:00

Schlüsselverlust

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10447
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Wir haben bei der Übergabe der Wohnung bei Bezug laut Mietvertrag 3 Hausschlüssel erhalten. Bei Auszug haben gem. Übergabeprotokoll lediglich 2 Schlüssel zurückgegeben. Ein Schlüssel muss während der Mietzeit verloren gegangen sein.

Im Vertrag steht folgende Klausel: § 20 Sonstige Vereinbarungen
"Den Mietern ist bekannt, dass die Wohnung mit einer Schließanlage ausgestattet ist und bei einem etwaigen Schlüsselverlust die Schließzylinder ausgetauscht werden müssen. Der Mieter haftet für die entstehenden Kosten".

Die Übergabe der Wohnung erfolgte am 2.10.2004.

Der Vermieter hat sich nun mit uns in Verbindung gesetzt und uns darauf hingewiesen, dass er den Schlüsselverlust der Hausverwaltung melden muss. Diese könnte evtl. die Schließzylinder auswechseln und die Kosten hierfür uns in Rechnung stellen.

Müssen wir diese Kosten ersetzen?

Im Internet gibts die folgende Information:
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/schluessel.htm.ver3.html

Wie ist dies zu deuten?

Viele Grüße



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 16.3.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 16.03.2005 14:54:31
Rechtsanwalt Stefan Steininger
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