Im Vertrag steht folgende Klausel: § 20 Sonstige Vereinbarungen
"Den Mietern ist bekannt, dass die Wohnung mit einer Schließanlage ausgestattet ist und bei einem etwaigen Schlüsselverlust die Schließzylinder ausgetauscht werden müssen. Der Mieter haftet für die entstehenden Kosten".
Die Übergabe der Wohnung erfolgte am 2.10.2004.
Der Vermieter hat sich nun mit uns in Verbindung gesetzt und uns darauf hingewiesen, dass er den Schlüsselverlust der Hausverwaltung melden muss. Diese könnte evtl. die Schließzylinder auswechseln und die Kosten hierfür uns in Rechnung stellen.
Müssen wir diese Kosten ersetzen?
Im Internet gibts die folgende Information:
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/schluessel.htm.ver3.html
Wie ist dies zu deuten?
Viele Grüße
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 16.3.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 16.03.2005 14:54:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 351
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