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Habe den Reserveschlüssel zu meiner Mietwohnung verloren, Schlüssel war nicht gekennzeichnet.
Einschlüsselsystem für Haustür, Garten, Keller, und Wohnung.
Der Vermieter verlangt jetzt: ca. 60-70 neue Schlüssel ( für alle Bewohner - 12 Wohnungen- , Handwerker, Hausverwaltung, Hausmeister ). Neben meinem Wohnungsschloss noch den Austausch der drei weiteren Schliesszylinder Haustür,Garten,Keller.
Ausserdem soll der Beginn der Nachmieter verschoben werden, obwohl denen das egal wäre.
Im Mietvertrag ist das aushändigen der (3)Schlüssel bestätigt, es wird jedoch in keinster Weise auf diese exorbitanten Kosten bei Schlüsselverlust hingewiesen.
Unter §12 des Mietvertrages steht; Der Mieter trägt die Kosten für kleinere Instandsetzungsarbeiten ( Reparaturen ) an den Gegenständen wie Fenster und Türverschlüssen , die dem direkten und häufigen Zugriff unterliegen. Zur Zeit 90,00 € / p.a. bzw. 6% der Jahreskaltmiete.
Antwort geschrieben am 17.02.2011 17:07:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
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Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.
Der Vermieter hat bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens bei Übergabe der Schlüssel, den Mieter ausdrücklich schriftlich daraufhin zuweisen, dass es sich um eine zentrale Schließanlage handelt und sehr hohe Kosten auf ihn zukommen, falls er den Schlüssel verliert, da die gesamte Schließanlage ausgewechselt werden muss. Unterlässt der Vermieter diesen ausdrücklichen Hinweis, kann er diese Kosten von dem Mieter nicht verlangen(AG Bad Schwalbach Az. 3 C 563/96).
Da der Schlüssel, den Sie verloren haben, zudem nicht gekennzeichnet war, ist ein Missbrauch des Schlüssels ziemlich ausgeschlossen, sodass ohnehin in Frage steht, ob die gesamte Schließanlage ausgewechselt werden muss.
Sollten Sie eine Privat- Haftpflichtversicherung besitzen bitte ich dort auf jeden Fall nachzufragen, inwieweit eine Übernahme eventueller Kosten in Frage käme.
Bezüglich des Nachmieters kann dessen Eintritt in das Mietverhältnis aufgrund des Verlustes des Schlüssels nicht verschoben werden, da ein Missbrauch aufgrund der fehlenden Kennzeichnung ziemlich ausgeschlossen ist und ihr Nachmieter nach Ihren Angaben den Verlust des Ersatzschlüssels und das hiermit verbundene Risiko in Kauf nimmt.
Bei Unklarheit verweise ich auf die Nachfragefunktion und verbleibe,
mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.02.2011 10:22:25
Bitte um Kontakt zur offiziellen Vertretung in dieser Sache, da Nachmieter der Einzug verweigert wird.
engel@berlin.de oder 0160-91842922
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Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.02.2011 11:36:46
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Erteilung des Mandates.
Ich werde mich noch am heutigen Tage bei Ihnen melden.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
-Rechtsanwalt-
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