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Frage geschrieben am 11.03.2011 19:00:02

Schimmelbefall in den Kellerräumen

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 903
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Guten Tag,

wir haben im Keller unseres Mietshaus (Bj 2006) Schimmelbefall was nach nichtmal 4 Monaten nach unseres Einzugs sichtbar wurde (hoch konzentriert in der Raumluft). Wir haben die Angelegenheit sofort einem Anwalt in die Hand gegeben, da wir auch Rechtschutz versichert sind. Wir haben fast 1 Jahr auf einen Gutachter der vom Gericht anerkannt ist warten müssen. Jetzt braucht die Auswertung nochmal 3 Monate. Wir leben jetzt seit einem Jahr mit Schimmel was sich auch in den Wohnräumen verteilt hat und sind alle Gesundheitlich angeschlagen. Ist das rechtens das sich das so in die Länge zieht, obwohl wir auch über unseren Arzt in vorm eines Atest die Dringlichkeit unseres Anliegen ausgespochen haben?
Eine Schimmelsanierung ist mit sehr hohen kosten verbunden die wir nicht ohne weiteres tragen können und wollen. Der Vermieter hält sich aus allem raus.
Danke in voraus für eine kurze Antwort


Antwort geschrieben am 11.03.2011 20:27:16
Rechtsanwalt Ahmet Aktug
Ostheimer Str. 28, 51103 Köln, Tel: 0221/94969042, Fax: 0221/94969020
Ausländerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:

Leider dauern Gerichtsverhandlungen bzw. das Verfahren meistens lange. 1 Jahr ist völlig legitim. Ihr Anwalt kann aber Einfluss nehmen, dass er ständig beim Gutachter nachfragt, damit er die Sache sofort erledigt.

Sie können,wenn Sie in der Klage noch nicht geltend gemacht haben auch nun ankündigen, daß eine Mietminderung geltend gemacht werden wird. Nach erfolgloser Abmahnung kann in schwerwiegenden Fällen auch fristlos gekündigt werden.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung (Mietsache) in einwandfreiem - also auch nicht gesundheitsgefähredenden - Zustand zu überlassen. Problemzonen in der Wohnung (ungenügende Wanddicken, fehlende Isolierung) sollten klar schriftlich niedergelegt werden. Der Mieter sollte insbesondere auf die aus Problemzonen notwendigen entstehenden Heiz- und Lüftungsgewohnheiten hingewiesen werden. Bei Ihnen ist davon auszugehen, dass das Problem schon seit langer Zeit vorhanden war, also auch vor der Einzug.

Die Kosten für eine Schimmelsanierung müsste im Falle einer Feststellung des Schimmels bzw. Schadenshöhe der Vermieter tragen, wenn nachweisbar ist, dass bei der Schimmelbildung kein Verschulden Ihnen trifft.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Ahmet Aktug
Rechtsanwalt



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Schimmelbefall in den Kellerräumen | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2011-03-11
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