Schimmel in Altbau > Mietminderung
02.09.2011 10:21 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
| in unter 2 Stunden
Hallo,
wir wohnen seit 3,5 Jahren in einer Altbauwohnung und haben in jedem Winter mit Schimmelbildung zu kämpfen gehabt. Andere Wohnungen sind auch betroffen, hier wurde von der Verwaltung oberflächlich der Schimmel beseitigt. Die anderen Mietparteien haben über den Mieterverein agiert, wir nicht.
Im letzten, besonders kalten Winter, war die Schimmelbildung so extrem, dass wir mit einfachen Entfernungsmaßnahmen nicht mehr hinterher kamen. Die Wohnungsverwaltung wurde im Dezember 2010 benachrichtigt, woraufhin die Luftfeuchtigkeit und Temperatur über eine Woche bei uns gemessen wurde. Ergebnis war,dass die Feuchte zu hoch und die Temperatur zu niedrig (unter 20 Grad Celsius) war. Das Meßgerät stand allerdings in einer Ecke an der Außenwand. Während in der Raummitte 21 Grad herrschten, war es in der Ecke am Boden nur ca. 18 Grad Ceslsius warm. Feuchte lag direkt nach Lüftung um die 60% und stieg innerhalb von 10min wieder auf über 70% an.
Wir bemängelten auch in Anwesenheit der Verwaltung, dass das Meßgerät etwa 1-2 Grad Ceslius zu wenig anzeigte, da zwei digitale Meßgeräte von uns eben höhere Werte anzeigten.
Ein von der Verwaltung beauftragter Gutachter kam auch zu dem Ergebnis, dass die Feuchte im Raum zu hoch sei und dementsprechend zu wenig gelüftet worden sei. Die Feuchte in der Wand sei i.O. Die Feuchte wurde aber nur auf der Wand und nicht in der Wand gemessen.
Wir haben seit Januar 2011 eine Mietminderung von 20% der Kaltmiete geltend gemacht.
Bislang wurden bei uns im April 2011 nur die Glasbausteine gegen Fenster ausgetauscht; eine Sanierung des von Schimmel befallenen Putzes aber nicht.
Konkret befallen sind:
Etwa 20x20 cm stark befallen im Wohnzimmer in der oberen Ecke der Außenwand auf dem Putz
Etwa 1,5m x 2m oberflächlich pelzig, fleckig im Wohnzimmer Ecke Außenwand auf dem Putz
Etwa 20 x 20 cm stark befallen Außenwand Badezimmer auf Putz
Den Schimmel im Kinderzimmer (etwa 20 x 100 cm auf Tapete) konnten wir erfolgreich im Frühjahr beseitigen.
Meine Frage ist nun:
Die Schimmelbelastung ist durch unserer Entfernungsmaßnahmen stark zurück gegangen, konnte aber nicht vollständig beseitigt werden.
Rechtfertigt die jetzt geringere Schimmelbelastung (im Sommer fast keine Schimmelneubildung) weiterhin die Mietminderung von 20%?
Die Eigentümerin schlägt vor, das sie nach Rückzahlung der bisher von uns eingehaltenen Mietminderung die stark befallenen Wände neu streicht und tapeziert. Von Schimmelbeseitigungsmaßnahmen ist keine Rede.
Die vollen 20% wollen wir nicht zurückzahlen, sind uns aber unsicher ob die 20% auch im Sommer juristisch Bestand hätten, da wir einen Großteil des Schimmels selbst entfernt bekommen haben.
Hätten wir die Minderung im Sommer reduzieren müssen?
Es wird wohl juristisch enden, wir werden einen Gutachter beauftragen und auf Beseitigung der Mängel drängen. Haben allerdings keinen Rechtsschutz...
Viele Grüße aus Hamburg
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 256 weitere Antworten zum Thema:
Mietminderung Schimmel
Mietminderung Schimmel









