Schenkungsvertrag zur Vermeidung unberechtigter Garantieansprüche (leider eilig)
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe ein kleines Computerserviceunternehmen einschließlich Verkauf von Hard- und Software im Rahmen des Service.
Nun bin ich an einen zahlungsunwilligen und, ersichtlich an dem starken "Verschleiß" seiner bisherigen IT-Betreuer, schwierigen Kunden geraten, den ich gern schnellstmöglichst wieder los hätte. Seine bisherige Vergangenheit belegt außerdem seine stark verzerrte Rechtsauffassung - so ist er z. B. bereits mit unrechtmäßigen Forderungen gegen seinen bereits ausgetretenen Angestellten (Minijobber) vor Gericht gescheitert.
Mein Fall:
Ich habe diesem Firmenkunden einen gebrauchten PC mit 2 Jahren Gar. verkauft. Diesen PC und einen weiteren, den der Kunde bereits besaß, habe ich für die Bedürfnisse des Kunden eingerichtet. Für den gesamten Auftrag inkl. Hardware habe am 01.09. 533,60 Euro mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt. Bei der Abnahme am 01.09. ließ ich mir durch Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages und den Erhalt der Geräte bestätigen.
Das Problem:
Seit mittlerweile über 6 Wochen kann ich keinen Zahlungseingang feststellen. Noch ärgerlicher ist jedoch folgendes: Es wurden
weder bei der Abnahme am 01.09.,
noch bei meinem Kundenbesuch am 03.09.,
noch innerhalb der Zahlungsfirst,
noch innerhalb der über 6 Wochen nach der Abnahme der Geräte/Dienstleistungen,
noch während meiner Telefongespräche zur Erinnerung an die Zahlung,
Mängel moniert.
Erst nachdem ich erste Anstrengungen unternommen habe, den Kunden freundlich am Telefon zur Zahlung der Rechnung zu erinnern, erhielt ich am 16.10. eine E-Mail mit Nachbesserungswünschen (zu einem angeblichen Mangel, welchen er, wenn er denn bestehen würde, bei der Übergabe und Vorführung schon bemerkt hätte). Offensichtlich möchte der Kunde lediglich die Zahlung hinauszögern/verweigern/mindern und/oder den Konflikt suchen.
Mein Wunsch/Ziel:
Ich möchte den Kunden schnellstmöglichst loswerden - gerade im Hinblick auf die bevorstehende Garantie von zwei Jahren befürchte ich nur Schikanen. Da mich der Gedanke, diesen Menschen 2 Jahre "am Hals" zu haben mehr plagt, als der Verlust von 533,60 Euro, habe ich mich für den Abschluss einer Art Schenkungsvertrag nach folgendem Muster entschieden: Ich schenke dem Kunden die überlassene Hardware und Dienstleistungen. Im Gegensatz verzichtet er auf jegliche Ansprüche gegen mich.
Meine 4 Fragen:
1. Wäre ich mit folgender Formulierung auf der sicheren Seite?
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"Hiermit verzichte ich, *****, auf die seit 01.09.07 ausstehende Zahlung in Höhe von 533,60 Euro. Weiterhin verzichte ich auf jegliche Forderungen gegen die Firma (Kunde), welche sich aus dem Schaden dieses Verzichts ergeben. Die hiermit überlassene Hardware und die getätigten Dienstleistungen wandle ich durch meine nachfolgende Unterschrift in Gratisleistungen um.
Sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber werden hiermit alle Rechte und Pflichten, welche sich durch die am 01.09.07 getätigte Dienstleistung und verkaufte Hardware ergeben, nichtig.
Vereinbarung verstanden und akzeptiert:
Meine Unterschrift / Unterschrift Kunde
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2. Wäre folgende Formulierung anstelle des zweiten Absatzes sicherer?
"Im Gegenzug verzichtet die Firma (Kunde), vertreten durch Herrn ...., auf jegliche Forderungen in Form von Nachbesserungswünschen, Garantieleistungen oder sonstigen Ansprüchen, in Bezug auf bisher durch uns getätigte Dienstleistung und überlassene Hardware."
3. Wie gehe ich vor, wenn der Kunde diesen Deal ablehnt?
4. Gibt es außer Schenkung noch eine Alternative, den Kunden ohne großen Aufwand und sicher loszuwerden?
Über die Auskunft eines Anwaltes und eine evtl. bessere Forumulierung meines "Schenkungsvertrages" wäre ich sehr dankbar!
P.S. AGBs oder verlängerten Eigentumsvorbehalt zur klaren Regelung der Angelegenheit habe ich leider nicht, daher die radikale aber hoffentlich sichere Lösung.
Vielen Dank im Voraus!









