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Frage geschrieben am 19.03.2011 15:30:02

Schenkung zu Lebzeiten / Ausgleich

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1074
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 231 weitere Antworten zum Thema Schenkung.
Ich habe zwei Söhne und möchte einen davon jetzt mit 10.000 € unterstützen. Da ich meine Söhne nicht ungleich behandeln möchte, soll mein anderer Sohn auch einen Anspruch auf diese 10.000 € bekommen, aber nicht jetzt sofort, sondern spätestens wenn ich sterbe, evtl. aber schon vorher falls es einen Anlass gibt. Kann ich das ohne Notar regeln? Welche Möglichkeiten gibt es?


Antwort geschrieben am 19.03.2011 16:40:58
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung des Mindesteinsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworten:

Bereitws von Gesetzeswegen sind einge Zuwendungen die an Abkömmlinge geleistet werden beim Erbfall auszugleichen. Technisch wird die Erbmasse um die Zuwendung erhöht, dieser Teil nach den Erbquoten verteilt und beim bereits zu Lebzeiten begünstigten erben dann wieder abgezogen.

Bei einer lebzeitigen Zuwendung und einem fiktiven Nachlass von 50.000 €. Würde somit fiktiv jedem 30.000 € zustehen, wobei der eine 10.000 € bereits zu Lebzeiten erhalten hat. Der eine bekommt von den 50.000 € somit 30.000, der andere 20.000 € womit der Vorteil ausgeglichen wäre.

Um auf Nummer Sicher zu gehen sollten Sie VOR der Übergabe des Geldes schriftlich festhalten, dass der Betrag beim Erbfall auszugleichen ist, zur Sicherheit sollte dies vom Sohn unterschrieben werden und jedem eine Kopie hinterlassen werden.


Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Tel. 0761/2967880

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