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Meine Mutter wird ab 1. März in ein Alten- Pflegeheim umziehen. Um die monatlichen Kosten zu decken ist sie gezwungen ihre Eigentumswohnung zu verkaufen. 900 Euro kann sie durch Rentenzahlungen aufbringen, 1000 Euro wird sie dann monatlich vom Erlös ihrer Wohnung zusteuern. Die Wohnung wird für 180 000,00 Euro verkauft. Nun möchte sie mir und meiner Schwester je 30 000 Euro schenken, sodass ihr 120 000 Euro verbleiben. Kann meine Mutter diese Schenkung tätigen und was passiert, wenn möglicherweise in einigen Jahren ihr Guthaben vollständig aufgebraucht ist?Antwort geschrieben am 03.02.2011 13:00:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 209
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ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Beurteilung wie folgt beantworten:
Gem. §528 BGB kann der Schenker eine Schenkung zurückfordern, sofern er selber nicht mehr im Stande ist aus seinem Einkommen und seinem Vermögen seinen Bedarf zu sichern. Dies gilt 10 Jahre vom Tag der Erfüllung der Schenkung an.
Dieser Anspruch kann auch vom Sozialversicherungsträger nach §93 SGB XII geltend gemacht werden sofern dieser etwaige Unterkunftskosten trägt.
Im Ergebnis müssten Sie bis zum Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung den Betrag oder den jeweils erforderlichen Betrag bei monatlich fehlenden Unterhaltskosten zurückbezahlen.
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. 0761/2967880
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.02.2011 13:15:45
Vielen Dank für diese Auskunft! Damit ist auch richtig, dass nach Ablauf von 10 Jahren keine Rückforderung mehr erfolgen kann, oder?
Vielen Dank für diese Auskunft! Damit ist auch richtig, dass nach Ablauf von 10 Jahren keine Rückforderung mehr erfolgen kann, oder?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.02.2011 14:10:49
Sehr geehrte Fragestellerin,
richtig, sind 10 Jahre seit der Erfüllung der Schenkung, also hier der Übergabe des Geldbetrages, vergangen, kann keine Rückforderung mehr erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Haberbosch
Sehr geehrte Fragestellerin,
richtig, sind 10 Jahre seit der Erfüllung der Schenkung, also hier der Übergabe des Geldbetrages, vergangen, kann keine Rückforderung mehr erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Haberbosch
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