Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 05.02.2011 21:00:59

Schenkung Immobilie/Schonvermögen

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1604
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 29 weitere Antworten zum Thema Schenkung.
Guten Tag,

meine Eltern beabsichtigen ihr Wohnhaus in nächster Zeit an mich und meine Schwester wie folgt zu übertragen:

Das Wohnhaus wird aktuell von mir (alleinstehend), Wohnung im 1. Stock, und meinen Eltern, Wohnung im Erdgeschoss, bewohnt.

Ich habe die Renovierung/Sanierung/den Ausbau im 1. Stock finanziert und soll nun diese Wohnung übertragen bekommen.

Die Wohnung der Eltern soll auf meine Schwester übergehen, meine Eltern bekommen Nießbrauch eingeräumt (meine Schwester ist verheiratet und lebt mit ihrer Familie im Elternhaus des Partners).

Meine Frage stellt sich jetzt dahingehend:

Was kann passieren, wenn ein bzw. beide Eltern ins Pflegeheim müssen und die Sozialkasse Ansprüche mir gegenüber stellt?

Genauer gesagt möchte ich wissen, ob meine Wohnung innerhalb der 10 Jahresfrist der Schenkung schon als Schonvermögen gilt (ich bewohne diese Wohnung selbst) oder die Sozialbehörde innerhalb der 10 Jahresfrist auf irgendeine Art und Weise das Recht hat die Schenkung zurückzufordern bzw. mir eine Zahlungsaufforderung schicken darf?

(Nach Ablauf der 10 Jahre sollte die Wohnung in jedem Fall zu meinem Schonvermögen gehören!)

Ist der käufliche Erwerb evtl. die bessere Lösung für mich? (Ich kaufe die Wohnung meinen Eltern ab, die Renovierungskosten werden mit dem Kaufpreis verrechnet.)

Dann müsste das Geldvermögen der pflegebedürftigen Eltern zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden, soweit dieses dann noch vorhanden ist.

Vielen Dank für Ihre Anwort.


Antwort geschrieben am 05.02.2011 22:29:49
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 343
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern innerhalb der 10-Jahresfrist kann es durchaus passieren, dass die Schenkung durch das Sozialamt rückabgewickelt würde. Das Sozialamt hält sich zunächst an den Pflegebedürftigen selber und fordert diesen auf, sein Vermögen zu verwerten. Erst wenn hier die Kosten nicht voll gedeckt werden können, werden die unterhaltspflichten Kinder in Anspruch genommen. Dies könnte bei Ihnen dann der Fall sein, wenn Sie die Wohnung käuflich erwerben und das Vermögen Ihrer Eltern sodann trotzdem irgendwann aufgebraucht ist. Die Höhe des Schonvermögens wird im individuellen Einzelfall berechnet. Dabei ist eine selbstgenutzte Immobilie zusätzliches Schonvermögen. Allenfalls ersparte Mietaufwendungen müssten erstattet werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Antwort geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.02.2011 08:43:46

Guten Tag,

herzlichen Dank für die prompte Antwort.

So ganz ist meine Frage noch nicht beantwortet, ich möchte diese nochmals präzisieren:

Unklar ist mir, ob es INNERHALB der 10 jährigen Frist hinsichtlich der Berücksichtigung als Schonvermögen (ich lebe selbst in der Wohnung)

einen Unterschied macht, ob meine Eltern mir die Wohnung verkaufen oder schenken?

Sollten meine Eltern mir die Wohnung als Schenkung übertragen, könnte mich innerhalb der 10 Jahre die Sozialkasse erfolgreich auffordern zu zahlen?

(In den meisten Fällen ist es so, dass die Kinder die Immobilie der Eltern als Schenkung erhalten, selbst aber eine eigene Immobilie nutzen. Dies ist bei mir nicht der Fall. Ich lebe selbst in der geschenkten Immobilie.)

Ich möchte verhindern, dass ich meine Ersparnisse in die als Schenkung übertragene Wohnung stecke und dann später von der Sozialkasse (innerhalb der 10 Jahre!!!) trotzdem zur Kasse gebeten werden kann und im Extremfall auf Miete gehen muss, weil ich die Wohnung nicht halten kann.

Deshalb möchte ich wissen, ob die Wohung auch schon innerhalb der 10 Jahre ab Schenkung als Schonvermögen angerechnet wird oder erst nach den 10 Jahren?

Spielt es eine Rolle, ob ich die Wohnung selbst nutze oder nicht?

Würde eine Übertragung der Wohnung als Kauf gegenüber der Sozialkasse anders bewertet werden als eine Schenkung?
Wenn meine Eltern, das von mir gezahlte Geld vorher verprassen, dann kann ich ja nichts dafür.

Ich hoffe, dass meine Fragestellung jetzt eindeutiger formuliert ist!?

Vielen Dank im Voraus.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.02.2011 11:57:34

Sehr geehrte Ratsuchende,

für Sie als potentielle Unterhaltspflichtige gibt es keine zehnjährige Schonfrist. Das Sozialamt fordert Sie dann zur Zahlung auf, wenn das Vermögen Ihrer Eltern nicht mehr ausreicht. Sie müssen die zehnjährige Frist zur Rückabwicklung der Schenkung hiervon strikt trennen. Wenn die Wohnung angemessen ist, von Ihnen selber genutzt wird und in Ihr Eigentum übergegangen ist, wird man Ihnen die Wohnung allerdings wohl nicht nehmen können. Sie müssten dann aber ggf. Ihre Ersparnisse einsetzen. Wenn Sie die Wohnung kaufen, ist eine Rückabwicklung wie bei einer Schenkung nicht möglich. Aber Ihre Eltern müssten dann den Erlös aus dem Verkauf einsetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage jetzt hinreichend beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Schenkung Immobilie/Schonvermögen | Gesamtbewertung: 4.4/5 | Datum: 2011-02-06
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Mameghani direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Sozialrecht letzten Monat:

20
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Schenkung   Immobilie/Schonvermögen