Ausgangssituation:
Ich bin Diplom-Ingenieur und seit einem halben Jahr selbstständig als IT-Unternehmensberater (Freiberufler). Ich habe keine Angestellten und bisher nur einen Kunden. Mit diesem einen Kunden mache ich meinen gesamten Umsatz und bin voll ausgelastet. Das soll auch zukünftig so bleiben. Mein Kunde ist ein deutscher Softwarehersteller, mit dem ich zusammen Projekte bei seinen Kunden realisiere.
Mein Kunde äußerte nun die Sorge, dass ich in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit geraten könne, weil ich nur ihn als einzigen Kunden habe. Seine Sorge geht noch weiter in folgende Richtung, dass im Falle einer Feststellung der Scheinselbstständigkeit, Forderungen (Strafe, AV-Beiträge, RV-Beiträge) an ihn rückwirkend und zukünftig gestellt werden, die aus meiner Tätigkeit resultieren.
Frage1:
1.1 Ist die Sorge meines Kunden berechtigt, dass im Falle einer Feststellung der Scheinselbstständigkeit Geldforderungen an ihn gestellt werden könnten?
1.2 Wenn ja, was kann mein Kunde seinerseits legal tun, damit weder rückwirkend noch zukünftig Geldforderungen oder Strafen (ausgelöst durch die Zusammenarbeit mit mir) an ihn gerichtet werden?
1.3 Gibt es Gerichtsurteile hierzu aus der Vergangenheit?
Frage2:
2.1 Ausgehend von der Situation, dass ich nur einen Kunden habe.
Reichen folgende Vorkehrungen aus, um mich vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit zu schützen:?
-unternehmerisches Handeln am Markt (Werbung, eigene homepage etc.)
-zukünftig einen versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen
-weisungsfrei und selbstständig mit meinem Kunden zusammenarbeiten, was durch entsprechende Projektverträge
dokumentiert wird
2.2 Gibt es Gerichtsurteile hierzu aus der Vergangenheit?
Frage3:
3.1 Anschließend an Frage2. Könnte ich meine Situation in Bezug auf Scheinselbstständigkeit verbessern, wenn ich eine GmbH gründe, in der ich alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer bin?
3.2 Gibt es Gerichtsurteile hierzu aus der Vergangenheit?
Hinweis:
Ich bin nicht ausschließlich daran interessiert, welche Gesetze greifen. Geben Sie mir bitte eine Empfehlung, ob ich diesen Fall weiterverfolgen soll oder nicht, danke.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichem Gruß
Jens B.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 9.7.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 09.07.2006 16:30:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Elmar Dolscius
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