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Frage geschrieben am 07.10.2011 11:34:57

Scheinselbständigkeit Rückabwicklung/Folgen

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 41,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 813
Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:

Seit Februar 2010 arbeite ich als freiberuflicher Mitarbeiter für eine Firma. Es wurde ein Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen, der von der Firma jedoch nicht eingehalten wird, da ich mich wie ein Festangestellter verhalten muss (geregelte Arbeitszeiten; kann nicht für andere Auftraggeber tätig werden, da ich 20 Tage à 8 Stunden arbeiten muss; Arbeitsort in der Firma ist vorgegeben, Arbeitsmittel werden gestellt usw.). Das alles steht natürlich nicht im Vertrag, wird aber von mir verlangt. Es besteht keinerlei Unterschied zu einem Festangestellten.

Nun möchte ich diese Scheinselbständigkeit anzeigen und wissen, welche Folgen es hat, wenn diese festgestellt wird. Im Einzelnen:

Was geschieht mit der von mir gezahlten Einkommensteuer für das Jahr 2010? Ich bzw. der AG hätte ja eigentlich Lohnsteuer abführen müssen. Wird das verrechnet?

Was ist mit meinen geleisteten Beiträgen zur Krankenversicherung, die ich voll gezahlt habe? Bekomme ich rückwirkend den AG-Anteil erstattet?

Wer muss in welcher Höhe die nicht geleisteten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen? Insbesondere die Beiträge für die Rentenversicherung?

Was geschieht mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch? Steht mir dieser rückwirkend zu?

Wie wird das mit der von mir einbehaltenen und abgeführten Umsatzsteuer gehandhabt? Behält die das Finanzamt? Oder muss ich die beim Finanzamt zurückfordern und dem AG zurückerstatten?

Und noch eine Anmerkung: Mein Vertrag über freie Mitarbeit enthält die Klausel: „Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass auf das vorliegende Rechtsverhältnis als freier Mitarbeiter kein Arbeitsrecht Anwendung findet." Gilt diese Klausel noch, wenn festgestellt wird, dass ich gar kein freier Mitarbeiter war? Sprich: Kann ich Arbeitsrecht anwenden oder nicht? Oder fällt der komplette Sachverhalt eh in ein anderes Rechtsgebiet? (Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht etc.)

Ich hoffe, ich habe die Fragen für eine unverbindliche Ersteinschätzung verständlich genug formuliert und freue mich auf Ihre Antworten.

Mit besten Grüßen



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