Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Scheidungskosten.
Hallo!
Ich ziehe eine Scheidung von meinem Mann in Betracht. Aufgrund einer von uns angestrebten Privatinsolvenz (Schuldenberatung ist schon aktiv geworden und der Insolvenzantrag soll Ende Oktober gestellt werden) kann sich keiner von uns beiden die Scheidung leisten. Gibt es eine Möglichkeit das die anfallenden Scheidungskosten von einer Stelle übernommen werden?
Danke im Voraus für die Hilfe
Viele Grüße
Milli27
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 12.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 12.10.2009 14:33:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 245
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ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Sollten Sie und/oder Ihr Mann die Kosten der Scheidung nicht selbst tragen können, so werden diese von der Staatskasse übernommen.
Im Scheidungsverfahren heißt dies jetzt Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff FamFG) vormals Prozesskostenhilfe.
Der Antrag wird üblicherweise zusammen mit dem Scheidungsantrag durch den Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht eingereicht.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Familienrecht
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel. für Rechtsberatung: 0 90 01277 59 1 (2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
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