Scheidungskosten
05.08.2009 16:53
| Preis:
***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
wir beabsichtigen, uns rein formell scheiden zu lassen.
Was sind die niedrigsten Kosten, die wir nicht umgehen können?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Scheidungskosten
05.08.2009 | 17:13
Antwort
von
Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht Stefanie Helzel
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Sehr geehrte Fragestellerin,
unumgänglich ist die Beauftragung eines Anwalts, der den Scheidungsantrag stellt und die Gerichtskosten. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert. Maßgeblich für die Streitwertberechnung einer
Scheidung sind:
- das dreifache Monatsnettoeinkommen der Parteien,
- Vermögen abzüglich der Freibeträge
- der Rentenausgleich
Je nachdem, ob ausschließlich gesetzliche Rentenauskünfte einzuholen sind, oder noch weitere Renten bei dem Ausgleich berücksichtigt werden müssen, erhöht der Versorgungsausgleich den Streitwert um 1.000 € bzw. 2.000 €.
Das Einkommen wird, wenn die Eheleute Kinder haben, monatlich um 250,00 €/pro Kind gekürzt
Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 € belaufen sich die Anwaltskosten auf rund 1470 € und die Gerichtskosten auf 588 €.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und gebe zu bedenken, dass die konkreten Kosten von Ihren Einkommens- und Verögensverhältnissen abhängen.