Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Scheidungskosten.
wir beabsichtigen, uns rein formell scheiden zu lassen.
Was sind die niedrigsten Kosten, die wir nicht umgehen können?
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Diese Antwort ist vom 5.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 05.08.2009 17:13:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht Stefanie Helzel
Wiesbadener Str. 21, 90427 Nürnberg, Tel: 0911/936850, Fax: 0911/9368525
Fachanwalt Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 54
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unumgänglich ist die Beauftragung eines Anwalts, der den Scheidungsantrag stellt und die Gerichtskosten. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert. Maßgeblich für die Streitwertberechnung einer Scheidung sind:
- das dreifache Monatsnettoeinkommen der Parteien,
- Vermögen abzüglich der Freibeträge
- der Rentenausgleich
Je nachdem, ob ausschließlich gesetzliche Rentenauskünfte einzuholen sind, oder noch weitere Renten bei dem Ausgleich berücksichtigt werden müssen, erhöht der Versorgungsausgleich den Streitwert um 1.000 € bzw. 2.000 €.
Das Einkommen wird, wenn die Eheleute Kinder haben, monatlich um 250,00 €/pro Kind gekürzt
Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 € belaufen sich die Anwaltskosten auf rund 1470 € und die Gerichtskosten auf 588 €.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und gebe zu bedenken, dass die konkreten Kosten von Ihren Einkommens- und Verögensverhältnissen abhängen.
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