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Scheidungskosten


05.08.2009 16:53 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht Stefanie Helzel


| in unter 1 Stunde

wir beabsichtigen, uns rein formell scheiden zu lassen.
Was sind die niedrigsten Kosten, die wir nicht umgehen können?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 10 weitere Antworten zum Thema:
Scheidungskosten
05.08.2009 | 17:13

Antwort

von

Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht Stefanie Helzel
54 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

unumgänglich ist die Beauftragung eines Anwalts, der den Scheidungsantrag stellt und die Gerichtskosten. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert. Maßgeblich für die Streitwertberechnung einer Scheidung sind:

- das dreifache Monatsnettoeinkommen der Parteien,
- Vermögen abzüglich der Freibeträge
- der Rentenausgleich

Je nachdem, ob ausschließlich gesetzliche Rentenauskünfte einzuholen sind, oder noch weitere Renten bei dem Ausgleich berücksichtigt werden müssen, erhöht der Versorgungsausgleich den Streitwert um 1.000 € bzw. 2.000 €.

Das Einkommen wird, wenn die Eheleute Kinder haben, monatlich um 250,00 €/pro Kind gekürzt

Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 € belaufen sich die Anwaltskosten auf rund 1470 € und die Gerichtskosten auf 588 €.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und gebe zu bedenken, dass die konkreten Kosten von Ihren Einkommens- und Verögensverhältnissen abhängen.


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht Stefanie Helzel
Nürnberg

54 Bewertungen
FACHGEBIETE
Fachanwalt Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Reiserecht