Frage geschrieben am 04.06.2008 20:14:00
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Scheidungskosten
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2110Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Frage: Muss ich damit rechnen, dass ich einen Teil seiner Anwaltskosten tragen muss?
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Antwort geschrieben am 04.06.2008 20:53:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jörn Langefeld
Unterstr. 1, 52459 Inden-Frenz, Tel: 02423/4084890, Fax: 02423/4084899
Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 15
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MfG
Jörn Langefeld
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.06.2008 20:00:02
Vielleicht wäre es ratsam, dass ich selbst auch Prozesskostenhilfe beantrage.
Ich bin Eigentümerin eines Einfamilienhauses, verdiene aber gerade soviel um das Haus zu halten und meinen Sohn und mich zu ernähren.
Wie hoch liegen die Einkommensgrenzen, um Prozesskostenhilfe zu bekommen?
Vielleicht wäre es ratsam, dass ich selbst auch Prozesskostenhilfe beantrage.
Ich bin Eigentümerin eines Einfamilienhauses, verdiene aber gerade soviel um das Haus zu halten und meinen Sohn und mich zu ernähren.
Wie hoch liegen die Einkommensgrenzen, um Prozesskostenhilfe zu bekommen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.06.2008 11:28:40
Entschuldigen Sie bitte, daß ich nicht umgehend geantwortet habe, ich war die letzte Woche abwesend.
Da sich die Grenzen zum Ende dieses Monats verändern werden kann ich ihnen die Einkommensgrenze nicht definitiv nennen. Sie sollten einen Antrag stellen. Es ist dabei zu beachten, daß auch einzusetzendes Vermögen zu berücksichtigen ist. Nach Ihrer Darstellung verfügen Sie nur über ein sehr geringes Einkommen, so daß die Prozesskostenhilfe aller Voraussicht nach gewährt wird. Diesbezüglich sollten Sie sich an einen Kollegen vor Ort wenden.
MfG
Jörn Langefeld
Rechtsanwalt
Entschuldigen Sie bitte, daß ich nicht umgehend geantwortet habe, ich war die letzte Woche abwesend.
Da sich die Grenzen zum Ende dieses Monats verändern werden kann ich ihnen die Einkommensgrenze nicht definitiv nennen. Sie sollten einen Antrag stellen. Es ist dabei zu beachten, daß auch einzusetzendes Vermögen zu berücksichtigen ist. Nach Ihrer Darstellung verfügen Sie nur über ein sehr geringes Einkommen, so daß die Prozesskostenhilfe aller Voraussicht nach gewährt wird. Diesbezüglich sollten Sie sich an einen Kollegen vor Ort wenden.
MfG
Jörn Langefeld
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