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Frage geschrieben am 04.06.2008 20:14:00

Scheidungskosten

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2110
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich lebe seit mehreren Jahren von meinem Ehemann getrennt. Jetzt hat er die Scheidung beantragt und versucht dafür, Prozesskostenhilfe zu bekommen. Da es keine Streitpunkte gibt und lediglich die Scheidung ausgesprochen werden müsste (es besteht ein Ehevertrag nebst Scheidungsfolgenvereinbarung), möchte ich auf anwaltliche Vertretung verzichten.

Frage: Muss ich damit rechnen, dass ich einen Teil seiner Anwaltskosten tragen muss?


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Diese Antwort ist vom 4.6.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.06.2008 20:53:51
Rechtsanwalt Jörn Langefeld
Unterstr. 1, 52459 Inden-Frenz, Tel: 02423/4084890, Fax: 02423/4084899
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Es kann sein, daß sie für die Kosten aufkommen müssen, wenn Sie über entsprechendes Vermögen oder Einkommen verfügen.


MfG
Jörn Langefeld
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.06.2008 20:00:02

Vielleicht wäre es ratsam, dass ich selbst auch Prozesskostenhilfe beantrage.
Ich bin Eigentümerin eines Einfamilienhauses, verdiene aber gerade soviel um das Haus zu halten und meinen Sohn und mich zu ernähren.

Wie hoch liegen die Einkommensgrenzen, um Prozesskostenhilfe zu bekommen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.06.2008 11:28:40

Entschuldigen Sie bitte, daß ich nicht umgehend geantwortet habe, ich war die letzte Woche abwesend.

Da sich die Grenzen zum Ende dieses Monats verändern werden kann ich ihnen die Einkommensgrenze nicht definitiv nennen. Sie sollten einen Antrag stellen. Es ist dabei zu beachten, daß auch einzusetzendes Vermögen zu berücksichtigen ist. Nach Ihrer Darstellung verfügen Sie nur über ein sehr geringes Einkommen, so daß die Prozesskostenhilfe aller Voraussicht nach gewährt wird. Diesbezüglich sollten Sie sich an einen Kollegen vor Ort wenden.

MfG

Jörn Langefeld
Rechtsanwalt

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