Ich lebe in Spanien bin verheiratet und habe eine Tochter. Meine Tochter und mein Mann sind deutsche Staatsangehòrige und ich habe die deutsche und die spanische Staatsangehòrigkeit. Nun stellt sich die Frage kann ich mich in Deutschland scheiden lassen oder da wir nun alle in Spanien leben, muss ich mich hier scheiden lassen?
( Wir haben in Deutschland geheiratet)
Im Falle das mein Mann keinen Unterhalt fùr seine Tochter bezahlt, kann ich Unterhaltsvorschusszahlungen beim Jugendamt beantragen auch wenn ich in Spanien lebe? Habe einen Wohnsitz in Deutschland, bin dort gemeldet, lebe aber die meiste Zeit in Spanien. Ich hoffe sie kònnen mir weiter helfen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grùssen
Antwort geschrieben am 23.09.2010 01:05:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage. Ihre Ehe unterliegt zunächst dem deutschen Recht nach Art. 14 ff. EGBGB, da Sie beide (auch) deutsche Staatsbürger sind. Auch für die Scheidung wäre deutsches Recht anzuwenden gem. Art. 17 I EGBGB.
Nach § 98 I Nr. 1 FamFG sind deutsche Gerichte für Ehesachen zuständig, wenn ein Ehegatte Deutscher ist.
Örtlich zuständig wäre nach § 122 Nr. 6 FamFG das Amtsgericht Schöneberg in Berlin, falls weder Sie noch Ihr Mann seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages in Deutschland hat. Sie können also auf jeden Fall die Scheidung in Deutschland durchführen.
Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschus hätten Sie nicht, solange Sie in Spanien leben. In einem Fall, in dem Mutter und Kind auf Mallorca lebten, hat das OVG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Anspruch nicht besteht, wenn der Wohnsitz nicht in Deutschland liege ( OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 28. Januar 2010, Aktenzeichen: 7 A 10994/09.OVG).
Es kommt auf den tatsächlichen Aufenthalt an, es reicht also nicht das Sie noch einen deutschen Wohnsitz haben und sich dort hin und wieder aufhalten. Ganz unumstritten ist die Rechtslage nicht, weil es eine Entscheidung des EuGH gibt, die die österreichische Regelung, die auch an den Aufenthalt knüpft, für rechtwidirg erachtet hat. Den Antrag sollten Sie also ggf. auf jeden Fall stellen. Zur Zeit muss man aber eher davon ausgehen, dass ein Anspruch nicht besteht.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.09.2010 19:18:21
Wenn ich mich Scheiden lasse ist es ratsam mir direkt einen Anwalt in Berlin zu suchen oder spielt das prinzipiel keine Rolle? Da ich ja in Spanien lebe, muss ich alles erst einmal per E-mail und Post in die Wege leiten, ein anfángliches persònliches gespràch ist in meinem Fall nicht mòglich. Es gitbt ja auch so viele Seiten von Internetscheidungen die ihre Dienste anbieten ist das ratsam oder eher nicht?
Wenn ich mich Scheiden lasse ist es ratsam mir direkt einen Anwalt in Berlin zu suchen oder spielt das prinzipiel keine Rolle? Da ich ja in Spanien lebe, muss ich alles erst einmal per E-mail und Post in die Wege leiten, ein anfángliches persònliches gespràch ist in meinem Fall nicht mòglich. Es gitbt ja auch so viele Seiten von Internetscheidungen die ihre Dienste anbieten ist das ratsam oder eher nicht?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.09.2010 23:08:02
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Jeder Anwalt in Deutschland ist an jedem Amtsgericht vertretungsberechtigt. Sie können also grundsätzlich auch einen auswärtigen Anwalt beauftragen. Es gibt keine Internetscheidung, hier handelt es sich letztlich um Werbemaßnahmen der Anwälte. Bei den entsprechenden Angeboten kann man seine Daten im Inernet eingeben, es ist also nur eine bestimmte Form der Kontaktaufnahme. Das Verfahren läuft danach wie immer ab und natürlich müssen die Ehegatten zum Scheidungstermin erscheinen.
Gespräche können wegen der räumlichen Distanz ja auch telefonisch geführt werden.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und stehe bei Bedarf für weitere Hilfe zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Jeder Anwalt in Deutschland ist an jedem Amtsgericht vertretungsberechtigt. Sie können also grundsätzlich auch einen auswärtigen Anwalt beauftragen. Es gibt keine Internetscheidung, hier handelt es sich letztlich um Werbemaßnahmen der Anwälte. Bei den entsprechenden Angeboten kann man seine Daten im Inernet eingeben, es ist also nur eine bestimmte Form der Kontaktaufnahme. Das Verfahren läuft danach wie immer ab und natürlich müssen die Ehegatten zum Scheidungstermin erscheinen.
Gespräche können wegen der räumlichen Distanz ja auch telefonisch geführt werden.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und stehe bei Bedarf für weitere Hilfe zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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