Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 12.08.2011 11:35:35

Scheidung/Gütertrennung

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 48,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin rechtskräftig geschieden.
Noch zu Ehezeiten haben wir ein Darlehen über aufgenommen. Vorab muss noch gesagt werden, dass wir bei der Heirat Gütertrennung vereinbart und dieses auch über Notar/Ehevertrag festgehalten haben. Dieses besagte Darlehen habe ich zu 75 % abgezahlt - mehr als 50 % davon nach der Trennung. Im Ehevertrag ist die Rückforderung von Zuwendungen ausgeschlossen. Gelten die nach der Trennung (durch Einzugsermächtigung der Bank) von mir gezahlten Darlehensraten als Zuwendungen? - immerhin war es ja eine finanzielle Verpflichtung der Bank gegenüber. Als Darlehensnehmer sind wir als Eheleute eingesetzt. Und ich wollte gerne die Hälfte meiner Zahlungen nach der Trennung erstattet haben. Außerdem habe ich während der Ehe trotz Gütertrennung nachweislich eine größere Summe in Form von VL und manuellen Überweisungen auf den Bausparvertrag meines Mannes bzw. später in das Bauspardarlehen geleistet. Kann ich eventuell auf diesem Wege versuchen mein Geld wieder zu bekommen?


Antwort geschrieben am 12.08.2011 13:19:17
Rechtsanwältin Gesine Mönner
Ernst-Lemmer-Str. 101, 35041 Marburg, Tel: 06421-8092060, Fax: 06421-8091950
Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 77
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich können Darlehenszahlungen, die während der Ehe geleistet wurden, nach der Scheidung im Güterstand der Gütertrennung als unbenannte Zuwendungen in der Ehe zurückgefordert werden, wenn diesen keine angemessene Gegenleistung gegenübersteht.

Nach Ihrer Schilderung wurde jedoch im Ehevertrag die Rückforderung von Zuwendungen ausgeschlossen.
Daher fällt meines Erachtens die von Ihnen während der Ehe geleistete Summe in Form von VL und manuellen Überweisungen auf den Bausparvertrag Ihres Mannes bzw. in das Bauspardarlehen unter den Begriff der unbenannten Zuwendung und diese Zahlungen sind deshalb von dem im Ehevertrag vereinbarten Rückforderungsausschluss erfasst.

Vorbehaltlich einer umfassenden Prüfung des Ehevertrags, die gesondert vorgenommen werden müsste, ist hier daher die Rückforderung dieser von Ihnen während der Ehe geleisteten Zahlungen auf das Darlehen vertraglich ausgeschlossen.

Anders stellt sich die Situation für die von Ihnen nach der Trennung von Ihrem Ehemann geleisteten Zahlungen auf das Darlehen dar:

Hierbei handelt es sich meines Erachtens nicht mehr um unbenannte Zuwendungen, da diese Zahlungen keine Vermögenswerte mehr sind, die von Ihnen um der Ehe willen oder als Beitrag zur Ausgestaltung und Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft geleistet wurden (zum Begriff der unbenannten Zuwendung: BGH v. 28.03.2006 Az. X ZR 85/04).
Die von Ihnen nach der Trennung gezahlten Darlehensraten wären daher nach meiner ersten Einschätzung und vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nach den Regeln der Gesamtschuld (§ 426 Abs. 1 S.1 BGB) an Sie zur Hälfte zurück zu erstatten.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Zum Abschluss möchte ich Sie noch hierauf hinweisen:

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben beruht, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhalts.
Diese Einschätzung kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sollten noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.


Mit freundlichen Grüßen,

Gesine Mönner, Rechtsanwältin


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Familienrecht letzten Monat:

69
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Scheidung/Gütertrennung