Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema Rechte.
ich bin seit 18 jahren verheiratet.ich habe damals die schulden meines mannes bezhalt und habe meine ersparnis für die anzahlung des hauses,autokauf,etc. reingesteckt.die ehe existiert sein langem nur noch auf dem papier.ob haushalt, kindeserziehung,egal was es ist und war,alles habe ich geregelt.
mittlerweile hetzt er die kinder gegen mich auf,manipuliert sie regelrecht, so dass sie so wie mein mann kein gutes haar an mir lassen.er macht ständig schulden...käuft sachen,nimmt kredite auf,etc. es verletzt mich sehr und ich habe angst meine kinder zu verlieren...aber ich halte diese ehe so nicht weiter aus.
was kann ich (hausfrau) tun, wo kann ich mich beraten lassen.zum einen rechtlich,finanziell und was mir am meisten am herzen liegt wegen der kinder.
ich weiß einfach nicht, wo ich anfangen soll.aber es muss was geschehen.
muss ich für die schulden von ihm mit gerade stehen? was passiert mit dem noch nicht abbezahlten haus? kann ich verlangen , dass er aus dem haus auszieht? was steht den kindern zu? was mir? am liebsten würde ich die ehe hinter mir lassen und mit den kindern nochmls neu beginnen..
Antwort geschrieben am 14.02.2011 22:36:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt gehe ich auf Ihre Frage wie folgt ein:
Der Schritt, den Sie vorhaben, will gut geplant und keinesfalls überstürzt sein. Da Sie mir hier in Ihrer Schilderung nur Anhaltspunkte bieten, kann ich Ihnen bestimmt nicht konkret helfen, aber Ihnen Mittel und Wege aufzeigen.
Für Schulden Ihres Ehemannes haften Sie nur dann, wenn Sie ebenfalls Kreditnehmer sind. Hierbei ist aber auch Ihre Stellung als Hausfrau zu berücksichtigen, so dass ein Haftungsausschluss Ihrerseits in Frage kommt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kredites, soweit Sie ebenfalls Kreditnehmerin sein sollten, überhaupt nicht in der Lage gewesen sind, die Schulden aus Ihrem Einkommen zu bedienen. Hierüber sollten Sie sich erst einmal nicht die größten Sorgen machen.
Ihr Wunsch ist es, dass das gemeinsame Haus für einen Ehegatten nach der Trennung bzw. Scheidung erhalten bleiben soll. Dies ist manchmal leider aufgrund der finanziellen Einbußen, die mit der Trennung einhergehen oftmals nicht möglich. Für das Trennungsjahr besteht Ihrerseits jedoch ein Anspruch erst einmal mit den Kindern in dem Haus wohnen zu bleiben. Parallel dazu sollte allerdings eine Einigung erzielt werden, was aus der Immobilie künftig werden soll, also ob diese verkauft oder vermietet wird oder ob einer der Ehegatten sie in Alleineigentum übernimmt.
Abhängig vom Einkommen Ihres Ehemannes steht Ihnen für die Kinder Kindesunterhalt und für sich selbst Trennungsunterhalt zu. Diese Ansprüche bestehen aber erst ab dem Zeitpunkt, ab den Sie Ihren Ehemann zur Zahlung eines solchen auffordern. Um sich hier einen Überblick zu verschaffen, sollten Sie die Einkommensbelege der letzten 12 Monate (soweit Ihr Ehemann Angestellter ist) kopieren und die letzten Steuerbescheide, dann müssen Sie im Fall der Fälle nicht auf eine Auskunft beharren.
Nach dem Einkommen Ihres Ehemannes ermitteln sich dann die Unterhaltsansprüche.
Sie haben ein gesetzliches Recht auf Getrenntleben, so dass Sie sich auch das eheliche Haus zur alleinigen Nutzung mit den Kindern durch das Familiengericht zuweisen lassen können.
Da Sie sich bislang um die Kindererziehung gekümmert haben, werden Sie diese auch voraussichtlich künftig weiter ausüben. Zum einen wage ich aufgrund Ihrer Schilderung zu bezweifeln, dass Ihr Ehemann die Kinder nach einer Trennung bei sich aufnehmen will und zum anderen rüttelt man ohne wichtigen Grund nicht an der Kontinuität in der Betreuung der Kinder. Dies ist nur dann anders, wenn Ihre Kinder schon Jugendliche sind und sich für einen Aufenthalt beim Kindesvater entscheiden.
Für Sie kommt aufgrund der Kinderbetreuung auch ein nachehelicher Unterhaltsanspruch in Frage, wobei Sie nach einem Jahr der Trennung, abhängig vom Alter Ihrer Kinder wieder eine Erwerbsobliegenheit trifft, was bedeutet, dass Sie sich dann eine Anstellung suchen müssen, um zumindest Ihren Lebensunterhalt teilweise selbst bestreiten zu können.
Wichtig ist erst einmal, dass Sie sich von allen wichtigen Dokumenten Kopien fertigen, damit Sie im Falle der Trennung alle notwendigen Unterlagen zumindest in Kopie in Händen halten.
Hierneben sollten Sie sich dringend, wenn der Entschluss zur Trennung endgültig in Ihnen gereift ist, in die anwaltliche Vertretung eines Fachanwaltes für Familienrecht begeben. Dieser wird dann mit Ihnen die Vorgehensweise eingehend besprechen und Sie während der Trennung begleiten.
Parallel dazu sollten Sie darüber nachdenken, sich Hilfe zu suchen, um den emotionalen Teil der Trennung gut überstehen und verarbeiten zu können. Sie können sich diesbezüglich auf in die Beratung von ProFamilia oder der Diakonie begeben. Diese halten für diese Fälle geschulte Gesprächspartner bereit.
Überstürzen Sie bitte nichts, planen Sie Ihre Trennung und bereiten diese gründlich vor, bevor Sie diesen Schritt dann anch außen bekannt geben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966
Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.02.2011 23:02:43
vielen dank für ihr antwort.
besteht die möglichkeit, dass ich als hausfrau und ohne eigenes einkommen bzgl. rechtsberatung eine finanzielle hilfe erhalte?
die kinder sind 13 und 16, so dass sie aller wahrscheinlichkeit ihren aufenhalt selbst bestimmen können?!
zum jetzigen zeitpunkt würden sie sich gegen mich entscheiden, denn ich bin die böse und ihr vater das opfer.auch, wenn ich weiß das dies auf dauer nicht gut gehen würde, da er sich unverantwortlich zeigt.die kinder sind sein werkzeug...traurig,aber so ist es.
ich habe diese kredite nicht mit unterschrieben.sie wurde mir ja verheimlicht, so wie eigene -nur für ihn- eröffnete konten.bis auf die finanzierung des hauses, habe ich keine schulden gemacht oder kredite unterschrieben.
vielen dank für ihr antwort.
besteht die möglichkeit, dass ich als hausfrau und ohne eigenes einkommen bzgl. rechtsberatung eine finanzielle hilfe erhalte?
die kinder sind 13 und 16, so dass sie aller wahrscheinlichkeit ihren aufenhalt selbst bestimmen können?!
zum jetzigen zeitpunkt würden sie sich gegen mich entscheiden, denn ich bin die böse und ihr vater das opfer.auch, wenn ich weiß das dies auf dauer nicht gut gehen würde, da er sich unverantwortlich zeigt.die kinder sind sein werkzeug...traurig,aber so ist es.
ich habe diese kredite nicht mit unterschrieben.sie wurde mir ja verheimlicht, so wie eigene -nur für ihn- eröffnete konten.bis auf die finanzierung des hauses, habe ich keine schulden gemacht oder kredite unterschrieben.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.02.2011 06:23:54
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt.
Sie können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, so dass Sie für die Beratung beim Kollegen vor Ort lediglich eine Schutzgebühr von 10 € bezahlen müssen. Der Beratungshilfeschein deckt auch die außergerichtliche Vertretung ab. Für gerichtliche Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Machen Sie sich diesbezüglich keine Gedanken.
Wegen der Kinder sollten Sie die Beratung beim Jugendamt aufsuchen. Es ist immer günstig dort als Erster vorgesprochen zu haben. Es ist sehr unschön, dass Ihr Ehemann den ehelichen Konflikt auf dem Rücken der Kinder austrägt, was auch zeigt, dass er an und für sich nicht geeignet ist, die Kinder in seinen Haushalt aufzunehmen. Ein gewisses Mitspracherecht haben Ihre Kinder in diesem Alter allerdings schon.
Da Sie die weiteren Kredite nicht unterzeichnet haben, haften Sie für diese auch nicht, so dass Ihr Ehemann diese alleine weiter bedienen muss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen erst einmal weiterhelfen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
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Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt.
Sie können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, so dass Sie für die Beratung beim Kollegen vor Ort lediglich eine Schutzgebühr von 10 € bezahlen müssen. Der Beratungshilfeschein deckt auch die außergerichtliche Vertretung ab. Für gerichtliche Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Machen Sie sich diesbezüglich keine Gedanken.
Wegen der Kinder sollten Sie die Beratung beim Jugendamt aufsuchen. Es ist immer günstig dort als Erster vorgesprochen zu haben. Es ist sehr unschön, dass Ihr Ehemann den ehelichen Konflikt auf dem Rücken der Kinder austrägt, was auch zeigt, dass er an und für sich nicht geeignet ist, die Kinder in seinen Haushalt aufzunehmen. Ein gewisses Mitspracherecht haben Ihre Kinder in diesem Alter allerdings schon.
Da Sie die weiteren Kredite nicht unterzeichnet haben, haften Sie für diese auch nicht, so dass Ihr Ehemann diese alleine weiter bedienen muss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen erst einmal weiterhelfen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
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