Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema Deutsche.
Hallo,
liebe Damen und Herren.
Folgende Situation:
Ich bin Ausländer mit dem Besitz der Niederlassungserlaubnise und mit deutscher Staatangehörige verheiratet.Wir leben gemeinsam seit 2003 als Ehepaar in Deutschland und haben festen Wohnsitz.Keine Kinder.Geheiratet haben wir uns im Jahr 2002 im Ausland.
Jetz stehen wir beide vor der Scheidung.
Vielleicht scheint meine Frage ein bisschen blöd zu sein,aber ich bin über der Scheidungsprozess so schlecht informiert,da ich nie gedacht habe,dass es mich irgednwann betrifft.
Nach dem Trennungsjahr,wenn die Scheidung Zustande kommt,soll ich davon ausgehen,dass ich wieder nach Heimat zurückkehren soll?Erlischt sich dann die Niederlassungserlaubnis automatisch?Oder habe ich das Recht weiter in Deutschland zu leben?Habe ich Anspruch nach dem §8 STag oder §9 STag(da ich schon 8 Jahre in Deutschland wohne) auf die Einbürgerung im Laufe des Scheidungsprozesses?
Ich fühle mich wohl in Deutschland,habe ein sicheren Job,vorher Ausbildung abgeschlossen.Woanders kann ich mich nicht mehr vorstellen.
Für Eure Antwort wäre ich sehr dankbar.
Antwort geschrieben am 26.03.2011 18:37:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ahmet Aktug
Ostheimer Str. 28, 51103 Köln, Tel: 0221/94969042, Fax: 0221/94969020
Ausländerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 14
Ostheimer Str. 28, 51103 Köln, Tel: 0221/94969042, Fax: 0221/94969020
Ausländerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 14
gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht dar, das zum Zweck der Verfestigung des Aufenthaltsrechts in Deutschland erteilt wird und i.d.R für unbestimmte Zeit gilt. Sie ist ein Daueraufenthaltsrecht.
Nach der Scheidung brauchen Sie keine Sorge haben, Ihre Niederlassungserlaubnis zu verlieren. Sie dürfen weiterhin in Deutschland leben und arbeiten.Zwar lässt das Aufenthaltsgesetz die Ausweisung von Ausländern die sozialhilfebedürftig sind zu, jedoch genießen Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis erhöhten Schutz und werden in aller Regel nicht deswegen ausgewiesen.
Ein Verlust der Niederlassungserlaubnis käme nur in Betracht, wenn Sie die Niederlassungserlaubnis z.B durch eine Scheinehe erschlichen hätten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ahmet Aktug
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Aktug direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

