Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 597 weitere Antworten zum Thema Scheidung.
Ich bin seit 2003 mit einem britischen Soldaten verheiratet. Wir haben zwei Kinder. Einen zehnjährigen Sohn und eine sechsjährige Tochter. Beide gehen zur Schule. Durch mehrere Auslandseinsätze in Kriegsgebieten hat sich mein Mann total verändert.Es wird sehr viel im befehlston gebrüllt, alles muß ich alleine bewältigen, die Kinder sind in der Schule bereits als Schläger verschriehen...Unsere Kinder leiden sehr darunter. Ich liebe meinen Mann bereits seit Jahren nicht mehr, habe sogar schon eine zweijährige Affäre aus der nun mehr werden soll. Ich möchte mich schnellstens trennen, weiß aber nicht wie das mit der Scheidung un d vor allen Dingen mit dem Unterhalt für die Kinder ist. Erziehungsberechtigt sind wir beide - wie kann ich verhindern, daß er einfach mit den Kindern nach England zu seinen Eltern geht ? Ich bin total verzweifelt, da ich zu Weihnachten quasi mit Gewalt zum Sex gezwungen wurd.... Mein Mann neigt auch mitlerweile zu leichten Gewaltsausbrüchen. Wie komme ich schnellstens zur Scheidung... MfG aus PaderbornAntwort geschrieben am 14.02.2011 21:32:54 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ich gehe davon aus, dass Sie und die Kinder deutsche Staatsangehöroge sind und das Sie in Deutschland während der Ehe gelebt haben.
Auf Ihre Ehe ist dann deutsches Recht anwendbar.
Der Vorfall an Weihnachten könnte eine Vergewaltigung gewesen sein und Sie solllten ernsthaft über eine Strafanzeige nachdenken. Sie können aufgrund der Tatsache, dass es bereits Gewalt gab und weil die Kinder bei Ihnen leben beim Familiengericht die Zuweisung der Ehewohnung beantragen und würden diese auch erhalten. Desweiteren können Sie wegen der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Anordnung beantragen, dass Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder übertragen wird. Damit verhindern Sie, dass Ihr Mann die Kinder mit nach England nimmt.
Falls Sie Angst vor Übergriffen oder Belästigungen haben, wäre auch ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz denkbar. Hier kann etwa ein Kontaktverbot verhängt werden.
Je nachdem wie schwerwiegend die Vorfälle waren, kommt eventuell eine Härtescheidung ohne Trennungsjahr in Betracht. Zunächst ist aber die Trennung und die Regelung der Folgen, aus meiner Sicht das Wesentliche. Sie haben Anspruch auf Unterhalt nach deutschem Recht, ebenso die Kinder.
Insgesamt gibt es mehrere Punkte zu regeln, was Sie alleine nicht leisten können. Sie benötigen einen Anwalt. Falls Sie nicht über finanzielle Mittel verfügen, können Sie Beratungs-, bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.02.2011 22:23:26
Für mich selber möchte ich keinen Unterhalt haben da ich einen gut bezahlten Nebenjob habe. Mein Mann hat ca 3200 Euro netto im Monat, einschl. der Auslandszulage von ca 800 euro.
Wie hoch wäre der Unterhalt und wie kann ich mir sicher sein, dass meine Kinder den Unterhalt auch immer bekommen, wenn mein Mann sich einfach nach England versetzen lassen würde ?
MfG.
Vielen Dank, ich werde Sie sicherlich in Alfeld absehbarer Zeit aufsuchen. PKH wird mir ja vielleicht auch zu stehen...
Für mich selber möchte ich keinen Unterhalt haben da ich einen gut bezahlten Nebenjob habe. Mein Mann hat ca 3200 Euro netto im Monat, einschl. der Auslandszulage von ca 800 euro.
Wie hoch wäre der Unterhalt und wie kann ich mir sicher sein, dass meine Kinder den Unterhalt auch immer bekommen, wenn mein Mann sich einfach nach England versetzen lassen würde ?
MfG.
Vielen Dank, ich werde Sie sicherlich in Alfeld absehbarer Zeit aufsuchen. PKH wird mir ja vielleicht auch zu stehen...
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.02.2011 13:39:39
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Man muss natürlich eine genaue Unterhaltsberechunng vornehmen, hierfür muss man das bereinigte Nettoeinkommen ermitteln. Legt man zugrunde, dass Sie keinen Unterhalt geltend machen, dann wäre der Anspruch der Kinder jeweils 374 € als Zahlbetrag. Hierbei ist die Kindergeldverrechnung schon berücksichttigt. Notfalls muss der Unterhalt in England vollstreckt werden, wenn Ihr Mann nicht freiwillig zahlt. Dies ist zwar etwas komplizierter, aber machbar.
Natürlich können Sie und die Kinder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Ich stehe natürlich gerne für eine persönliche Besprechung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Man muss natürlich eine genaue Unterhaltsberechunng vornehmen, hierfür muss man das bereinigte Nettoeinkommen ermitteln. Legt man zugrunde, dass Sie keinen Unterhalt geltend machen, dann wäre der Anspruch der Kinder jeweils 374 € als Zahlbetrag. Hierbei ist die Kindergeldverrechnung schon berücksichttigt. Notfalls muss der Unterhalt in England vollstreckt werden, wenn Ihr Mann nicht freiwillig zahlt. Dies ist zwar etwas komplizierter, aber machbar.
Natürlich können Sie und die Kinder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Ich stehe natürlich gerne für eine persönliche Besprechung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht
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