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Frage geschrieben am 19.05.2009 17:04:51

Scheidung

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1046
Meine Frau will sich scheiden lassen, ich habe dem ursprünglich zugestimmt, in 4 Wochen ist der Scheidungstermin. Nun will sie aber, dass ich schriftlich auf den mir zustehenden Versorgungsausgleich verzichte. Das tue ich nicht, und meine Frage an Sie ist, ob ich noch das Recht habe, die Scheidung abzulehnen bzw. in welcher Form ich das tun müsste.



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 19.5.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 19.05.2009 17:49:37
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae
Hohenzollernring 50, 50672 Köln, Tel: 0221 / 420 744-0, Fax: 0221 / 420 744-11
Fachanwalt Familienrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben das Recht, Ihre Zustimmung zu widerrufen. Gemäß § 630 Abs. 2 ZPO können Sie die bereits erteilte Zustimmung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung widerrufen. Sie können diesen Widerruf der Zustimmung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts erklären. Aufgrund dieser speziellen Regelung benötigen Sie für diesen Widerruf auch keinen Anwalt. Sie können also noch in dem Termin, der in vier Wochen stattfindet, Ihre Zustimmung gegenüber dem Richter widerrufen. An die bereits erteilte Zustimmung sind Sie demnach nicht gebunden. Im Falle des Widerrufes können Sie in demselben Verfahren die Zustimmung zur Scheidung später auch wieder erteilen.

Aufgrund Ihrer Zustimmung wird gemäß § 1566 Abs. 1 BGB unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Das Gericht muss in diesem Falle nicht mehr feststellen, ob die Ehe im Sinne des § 1565 BGB gescheitert ist.

Der Widerruf Ihrer Zustimmung bewirkt, dass das Gericht nicht mehr von dieser Vermutung ausgehen kann. Der Antragsteller muss nunmehr das Gericht davon überzeugen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.


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