Scheidung-Zugewinn
25.07.2012 13:35
| Preis:
25,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Verheiratet - keine Gütertrennung – kein Ehevertrag
Mir gehörte bereits vor Eheschließung gemeinsam mit meinem Bruder ein Mehrfamilienhaus.
Der Kredit zur Finanzierung des Hauses läuft ebenfalls gemeinsam über meinem Bruder und mich.
Gesammtkreditsumme bei Eheschließung: 200000€
Gesammtkreditsumme aktuell: 100000€
Meine Frage: Wird zur Berechnung des Zugewinns die gesammte Kreditsumme herangezogen, oder nur die Hälfte?
25.07.2012 | 15:19
Antwort
von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
635 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Der auf Sie entfallende Anteil des Kredites findet bei der Zugewinnberechnung Berücksichtigung.
Das Anfangsvermögen ist aber auch noch nach dem Lebenshaltungsindex zu indexieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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