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Scheidung-Zugewinn


25.07.2012 13:35 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin




Verheiratet - keine Gütertrennung – kein Ehevertrag

Mir gehörte bereits vor Eheschließung gemeinsam mit meinem Bruder ein Mehrfamilienhaus.
Der Kredit zur Finanzierung des Hauses läuft ebenfalls gemeinsam über meinem Bruder und mich.

Gesammtkreditsumme bei Eheschließung: 200000€
Gesammtkreditsumme aktuell: 100000€

Meine Frage: Wird zur Berechnung des Zugewinns die gesammte Kreditsumme herangezogen, oder nur die Hälfte?
25.07.2012 | 15:19

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
635 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Der auf Sie entfallende Anteil des Kredites findet bei der Zugewinnberechnung Berücksichtigung.

Das Anfangsvermögen ist aber auch noch nach dem Lebenshaltungsindex zu indexieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

635 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
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