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Frage geschrieben am 10.03.2010 23:56:08

Scheidung Sorgerecht

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1082
Meine Frau ist seit 22.6.09 bis heute (2Mon. zu hause) in der Psychiatrie in stationärer Behandlung aufgrund einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Sie war 6 Wochen auf der geschlossenen Station. Vor 2 Wochen hat sie aus dem Nichts die Scheidung verkündet (in der Klinik). Jetzt möchte Sie, daß ich ausziehe und sie sich dann in 3 Wochen nach der Entlassung um unsere Kinder (Zwillinge 4 und 21 Mon.) alleine kümmert.
Sie war vorher sehr suizidal mit Selbstverletzungen. Derzeit geht´s ihr besser. Zwischendurch hat sie angegeben, daß der jüngste (damals 1 Jahr) die Treppe rauf und runter gekrabbelt ist und es ihr egal gewesen wäre wenn er runtergefallen sei, und sie nicht eingeschritten ist.
Meine Fragen:
Kann ich ein vorläufiges alleiniges Sorgerecht/Aufenthaltsrecht beantragen?
Wie sehen die Chancen aus?
Wie schnell geht das?
Wie muss ich vorgehen?


Antwort geschrieben am 11.03.2010 00:07:48
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Zu 1.)Kann ich ein vorläufiges alleiniges Sorgerecht/Aufenthaltsrecht beantragen?

Ein vorläufiges alleiniges Sorgerecht/Aufenthaltsrecht im technischen Sinne können Sie zwar nicht beantragen, da dieses durch Urteil vom Familiengericht geschieht, jedoch gibt es andere rechtliche Mittel, die zum gleichen Ergebnis führen.

Dies wäre eine sog. Einstweilige Anordnung. Hier könnte das zuständige Familiengericht im Rahmen dieses Eilverfahrens eine Anordnung zum Wohle des Kindes treffen. Diese könnte im Extremfall sogar so aussehen, dass der Mutter zunächst der Umgang mit den Kindern untersagt wird.

Zu 2.)Wie sehen die Chancen aus?

Die Chancen sowohl im Hinblick auf eine einstweilige Anordnung, als auch in Bezug auf die Anerkennung eines alleinigen Sorgerechts zu ihren Gunsten sehen nach Ihrer Schilderung überdurchschnittlich positiv aus.

Zu 3.)Wie schnell geht das?

Dies hängt zum einen von der Arbeitsauslastung des betreffenden Gerichts und zum anderen davon ab, durch wie viele Instanzen die Angelegenheit läuft. Eine einstweilige Anordnung kann aber innerhalb weniger Tage/Wochen erwirkt werden. Bei dem Urteil kann es dann Monate oder (bei mehreren Instanzen) sogar Jahre dauern.

Zu 4.)Wie muss ich vorgehen?

Sie sollten einen im Familienrecht erfahrenen Kollegen vor Ort beauftragen, damit dieser den Sachverhalt abschließend prüfen und gegebenenfalls die oben beschriebenen Mittel in die Wege leiten kann.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagmorgen!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
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