Schäden an Trennmauer und Fassade - Gewährleistung
Preis: ***,00 € |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Eckart Johlige
| in unter 2 Stunden
Ich habe eine DHH (Neubau) über einen Bauträger erworben. Der Neubau wurde nach BGB (Werkvertrag) erstellt, die Abnahme war Ende Juli 2002. Im Herbst 2006 stellte ich einen größeren Riss (ca, 5 mm) im Außenbereich an der Trennmauer der Terrasse zum Nachbarn im Anschlussbereich zur Hauswand vertikal bis fast zum Boden fest. Diese Trennmauer wurde auf einem Fundament gemauert. Außerdem sind an der gesamten Hausfassade im Außenbereich, welche mit durchgefärbtem Reibeputz (3mm) erstellt und zweimal gestrichen wurde, viele Haarrisse zu sehen. Diese Haarrisse sind auch an der erwähnten Trennmauer zu finden; zusätzlich beginnt bei dieser an manchen Stellen im Bereich der Haarrisse der Putz keilförmig abzufallen. Meine Vermutung geht in Richtung falschem oder mangelhaften Putzuntergrund. Ebenso sind bei den Fensterfaschen der Außenfassade an den Stellen wo die Fensterbleche eingeputzt sind, viele Haarrisse zu entdecken, die sich sternförmig in der Fasche verlaufen. Die Faschen (Fenstereinrahmungen) wurden glatt hergestellt.
Ich habe dies alles im Herbst 2006 bei meinem Bauträger reklamiert. Nach einigem Sträuben und unter Androhung von gerichtlichen Schritten, war er bereit die Sache zu beheben. Wir haben uns nach einem Treffen mit den betreffenden Firmen am Objekt so geeinigt, dass ich die Kosten der (Spezial)Farbe für die Fassade übernehme. Alle anderen Firmen (Rohbaufirma, Putzfirma und Malerfirma) übernehmen die anderen Kosten (Gerüst, etc.). Da die Jahreszeit schon weit fortgeschritten war (Mitte Oktober), habe ich gebeten, die Arbeiten im folgenden Frühjahr 2007 (ca. Ende April/Anfang Mai zu erledigen, womit der Bauträger auch einverstanden war. Dies alles wurde nur mündlich festgelegt.
Meine Fragen:
1. Mein Bauträger behauptet nach der Reparatur der Sachmängel hätte ich dafür keinerlei Garantie mehr, außer der noch verbleibenden Gewährleistungsfrist des Hauses, welche am 23. Juli 2007 abläuft. Ist dies richtig?
2. Ich befürchte, dass die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt werden und dass die Fassadenfirma wieder schlampig arbeitet. Was kann ich dagegen tun?
3. Was soll ich tun, bzw. wie soll ich am besten vorgehen, wenn sich der Bauträger weigern sollte diese Nachbesserungen durchzuführen (Er hat sich seither nicht mehr gemeldet!).
4. Der Bauträger hatte im Herbst zugesagt, mir eine schriftliche Zusage der beteiligten Firmen mit Unterschrift zukommen zu lassen; leider habe ich bis dato nichts erhalten. Jetzt habe ich vor, ihm einen deutlichen Einschreibebrief mit Rückschein zu schicken, damit er dieser Sache endlich nachkommt. Dazu folgende Frage: Kann bzw. darf ich verlangen, dass er zusätzlich zur Zusage alle beabsichtigten Arbeiten genau aufführt bzw. den genauen Sanierungsablauf wiedergibt (z.B. wie die Risse geschlossen werden oder welche Baumaterialien explizit verwendet werden)?
Gewährleistung Schaden









