Schadensersatzklage wegen Steuerberaterfehlberatung
Da wir vor kurzem unseren Steuerberater gewechselt haben und gleich danach eine Betriebsprüfung erfolgte, mußten wir leider feststellen, dass wir von unserem ehemaligen Steuerberater mehrfach falsch beraten wurden. Zwei Falschberatungen können wir aufgrund schriftlicher Unterlagen nachweisen - ebenso wie wir bei gleich richtiger und pflichtgemäßer Beratung gehandelt haben.
Wir haben daher eine Anwaltskanzlei beauftragt, den uns entstandenen Schaden bei der Gegenseite geltend zu machen.
Nun erfahren wir, dass für eine Klageeinreichung unpausilbe Unterlagen notwendig sein sollen, z. B. die Vorlage privater Einkommenssteuerbescheide von Arbeitnehmern.
Außerdem müssten von uns erst mal einzelne, konkrete Vergleichsberechnungen beauftragt werden, die die Gegenseite auch im Falle unseres Obsiegens wohl nicht erstatten wird. Bei einer nachweisbaren Falschberatung soll rechtlich gesehen definitiv keinerlei Schaden entstanden sein - dennoch sei auch hier eine (gesondert vergütungspflichtige) Vergleichsberechnung für die Klage notwendig.
Das wir den aus unserer Sicht entstandenen Schaden überschlägig ggf. selbst berechnen, sei wohl nicht zulässig.
Die Vergleichsberechnungen kosten 150 €/Std. extra, der Stundenaufwand ist nicht vorhersehbar.
Für uns klingt das wenig pausibel. Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, dass jeder Geschädigte für eine Klage auf Schadensersatz erst mal ein nicht erstattungsfähiges Gutachten zahlen müßte.
Wir zahlen selbstverständlich einen Gutachter im Verhältnis zu unserem Unterliegen - auch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen würden wir im Verhältnis zu unserem Unterliegen widerspruchslos zahlen.
Unsere Frage lautet daher nun:
Wie wird Schadensersatz richtig rechtlich zulässig eingeklagt? - Wobei wir einen Gutachter (z. B. bei Zweifeln an der Schadenshöhe, oder anderes) in voller Höhe verauslagen würden, sofern wir diesen im Verhältnis zum Obsiegen/Unterliegen von der Gegenseite wieder erstattet bekommen.









