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Schadensersatzansprüche nach Emirates Notlandung in Indien


29.06.2011 19:40 |
Preis: ***,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Wibke Türk




Es geht um einen Flug mit Emirates von Melbourne über Kuala Lumpur, Dubai, nach Frankfurt.


Die Boeing 777-300 flight EK-409 von Kuala Lumpur (Malaysia) nach Dubai (United Arab Emirates) mit 465 Menschen an Board ist gegen 11.15 in der Nähe von Chennai notgelandet. Grund der Notlandung war laut unseres Piloten Rauch im Cockpit, ebenso ist Kerosin ausdem rechten Flügel ausgeströmt. In Chennai angekommen wurden die Passagiere 5 Stunden lang im Flugzeug ohne funktionierende Klimaanlage festgehalten, es erfolgte keinerlei Information vom Emirates Personal genauso wenig wie irgendeine Form der Entschuldigung. Nach 5 Stunden wurde uns gesagt dass die Maschine nicht mehr flugfähig ist da der rechte Flügel nicht mehr funktionstüchtig ist. Für diese Aussage des Piloten gibt es viele Zeugen, es ist also nicht abzustreiten dass der Grund der Notlandung ein techisch NICHT einwandfreies Flugzeug war, dass gar nicht erst hätte starten sollen.
Nach einer weiteren Stunde wurden den Passagieren am FLughafen ihre Reisepässe abgenommen. Wir befanden und also in Indien ohne einen Reisepass in der Hand zu haben. Die Passagiere wurden in Taxis zu Hotels gefahren, die Taxifahrt dauerte ca. 30 Minuten, die Taxifahrt war katastrophal, der Fahrer fuhr viel zu schnell und durch sämtliche Schlaglöcher. Ich bin zu 50 Prozent schwerbehindert und leide immernoch unter den Schmerzen. Im Hotel angekommen hatten die Passagiere nur maximal 4Stunden Schlaf bis sie wieder zum Flughafen gebracht wurden wo der Flug EK 8409 um 09.45 Uhr Ortszeit Chenai verlassen hat. Auch auf diesen FLug gab es keinerlei Entschuldigung vom Team, unfreundlichen Service, Essenswünsche wurden nicht berücksichtigt. Dubai wurde mit 23,5 Stunden Verspätung erreicht. Auf dem Anschlussflug nach Frankfurt wurde mir auch auf keinerlei Weise mit Upgrades oder ähnlichem entgegengekommen, Frankfurt habe ich mit 24 h Verspätung erreicht.

Antwort nach 8 Wochen seitens Emirates:
Unser Ziel ist es, jeden Flug planmäßig durchzuführen. In Ausnahmefällen hat auch Emirates mit der komplexen Natur des Geschäftes, ebenso wie mit technischen Probleme, Verkehrsverhältnisse in der Luft und Schlechtwetterverhältnissen zu kämpfen.

Der Flug EK 409 musste aus technischen Gründen in Chennai zwischenlanden. Wir nehmen technische Probleme sehr ernst, da die Sicherheit unserer Passagiere an höchster Stelle steht. Unsere oberste Priorität ist es, eine Maschine so schnell wie möglich wieder flugtüchtig zu machen.

Ihre Enttäuschung können wir verstehen, denn Flugunregelmäßigkeiten sind für alle betroffenen Passagiere unangenehm.

Wir versichern Ihnen, dass unsere Mitarbeiter in dieser Situation jede Anstrengung unternommen haben, um die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.

Grundsätzlich leisten wir in diesem Fall keinen Schadensersatz, da Fluggesellschaften nach den international geltenden Vorschriften für Folgeschäden bei Verspätungen oder Annullierungen, die aus Sicherheitsgründen notwendig waren, nicht einstandspflichtig sind.

Als Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, bieten wir Ihnen 15.000 Emirates Skywards-Meilen an. Informationen über die Einlösung der Meilen finden Sie unter...


Frage: Muss ich mich damit zufrieden geben? Die Meilen bringen mir recht wenig, als ob ich jemals im Leben nochmal mit Emirates fliegen würde.

Vielen Dank für Rat!
30.06.2011 | 11:40

Antwort

von

Rechtsanwältin Wibke Türk
198 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.
Zunächst muss differenziert werden, um welche Art von Flug es sich gehandelt hat.
Eine Notlandung bei einer Pauschalreise stellt einen Reisemangel dar und zieht daher Erstattungsansprüche nach sich.
In einem ähnlichen Fall wurde durch einb Gericht als Erstattungsanspruch der Reisepreis für den betreffenden Tag ausgesprochen.

Handelte es sich um einen Linienflug, so sieht dies wohl tatsächlich anders aus.
In der EU-VO 261/04 wird tatsächlich eine Erstattung ausgeschlossen, sofern es sich um höhere Gewalt handelt, die Fluggesellschaft also nicht für die Verspätung verantwortlich gemacht werden kann, insbesondere Wetter, usw.
Ob hier höhere Gewalt vorliegt, kann zunächst nicht beurteilt werden.

In Betracht kommen hier auch Schmerzensgeldansprüche, Z.B. aufgrund von Angst, "Schock", usw. Auch die Taxifahrt könnte hier evtl. Schmerzensgeldansprüche ausgelöst haben.
Diesbezüglich müßte selbstverständlich ein Attest eines behandelnden Arztes vorgelegt werden.


Rechtsanwältin
Wibke Türk
Hinter der Twiete 28
D-22851 Norderstedt

Telefon: +49(0) 40-41186796
Fax: +49(0) 40-41186797
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de

Ergänzung vom Anwalt 30.06.2011 | 12:01

Sie sollten sich hier nicht mit dem Angebot über 15.000 Emirates Skywards-Meilen begnügen, sondern dezidiert Ihre Forderungen gegenüber der Airline geltend machen. Allerdings könnte die Airline die Schadenersatzforderung hinsichtlich Schmerzensgeld evtl. abwenden, wenn sie ein Verschulden widerlegen kann. Dies könnte dann z.B. dadurch geschehen, dass die ordnungsgemäße Wartung des Fliegers vor dem Start, usw. durch entsprechende Prüfprotokolle nachgewiesen werden. Bei evtl. auftretenden Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß, Türk Rechtsanwältin
ANTWORT VON
Rechtsanwältin Wibke Türk
Norderstedt

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