Schadensersatzanspruch, Arbeitsunfall
06.01.2011 17:17 |
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| in unter 2 Stunden
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Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich habe folgendes Anliegen.
Ich bin derzeit Hartz-4 Empfänger und bin in einer 1,20EUR-Maßnahme im Internationalen Bund zur Beschäftigung eingesetzt.
Nun ist mir Vorgestern ein Schraubstock auf den Fuß gefallen. Der Schraubstock war nicht an der Werkbank befestigt (Festgeschraubt) sondern er war auf einem Brett Festgeschraubt und das Brett samt dem Schraubstock wurde mit einer Zwinge an der Werkbank befestigt. Somit nicht Festgeschraubt an der Werkbank.
Nun, da ich diese Zwinge brauchte, und ich als Leihe das so nicht wusste, schraubte die Zwinge ab und entsprechend fiel mir der Schraubstock auf den oberen Fußballen (mit dem Festgeschraubten Brett).
Ich war der Annahme die Zwinge war nur so dort dran und der Schraubstock sei Ordnungsgemäß befestigt.
Jedenfalls war ich schon in der notfallambulanz, zum Glück nichts Angebrochen oder so. Heute war ich nochmals beim Chirogen und dieser hat mir eine Schiene dran gemacht.
ich habe weiterhin große Schmerzen. Ich habe ein kleines kind von 2 Jahren, bin alleinerziehend.
Nun muss mich ständig mein Nachbar zum Arzt fahren und meine Mutter und meine Schwester kümmern sich nun größtenteils um mein Kund. Abholen vom Kindergarten und so weiter. Ich laufe ja auf Krücken und kann den Fuß weder belasten noch anheben oder auftreten.
Die Schiene soll nun 4 Wochen dran bleiben und bis dahin bin ich auch Krank geschrieben.
Im IB wurde mir von der Leiterin gesagt es wäre ja meine Schuld, was mache ich auch einfach diese Zwinge von dem Schraubstock ab. Es wäre ja klar das dieser damit befestigt ist.
Nun meine Fragen:
Ist es wirklich meine Schuld als Leihe oder gibt es da Vorschriften wie so ein Schraubstock befestigt werden muss?
Und wie ist es nun mit Schmerzensgeld und so weiter? Habe ich da Chancen?
Können Sie mir evtl. auch Vor Gericht helfen wenn ich das geltend machen könnte?
Wie gesagt ich habe mom. Hartz-4.
Vielen Dank für Ihre Antwort.









