Schadensersatzansprüche nach Radunfall
08.12.2010 22:29 |
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| in unter 2 Stunden
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Schadensersatz
Beantwortet von
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
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Folgender Unfall:
Ich lief auf einem Fuß-/Radweg Nachts nach Hause. Dabei hörte ich einen Radfahrer von hinten klingeln und ging einen Schritt nach links auf den Grünstreifen. Daraufhin streifte mich der Radfahrer am Arm und er stürtzte auf den Weg.
Der Unfall wurde durch 4 Zeugen welche weiter hinter mir liefen gesehen.
Daraufhin wurde Polizei und ein Arzt gerufen.
Zwischenzeitlich wurde durch die Polizei ein Verfahren wegen Drunkenheit im Straßenverkehr gegen den Radfahrer eingeleitet.
Heute bekam ich einen Brief von seiner Krankenkasse wo Schadensersatzansprüche gemäß §116 SGB gegen mich erhoben werden. Ich soll meine Haftpflichtversicherung angeben.
Ist diese Vorgehensweise von der Krankenkasse unter oben genannten Aspekten rechtens?
Eigentlich wurde ich doch von einem betrunkenem Radfahrer auf einem Fußweg von hinten angefahren. Warum werden jetzt Schadensersatzansprüche an mich (als Opfer) gestellt?
Kommt nicht die Haftpflichtversicherung des Verursachers hier zum Einsatz?
Ich würde jetzt einen Widerspruch gegen den Brief der Krankenkasse einlegen und mit den eigentlichem Sachverhalt begründen.









