365.030
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
441 Besucher | 2 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Schadensersatz » Schadensersatzansprüche nach Radunfall
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Schadensersatz » Schadensersatzansprüche nach Radunfall

Schadensersatzansprüche nach Radunfall


08.12.2010 22:29 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg


| in unter 2 Stunden

Folgender Unfall:
Ich lief auf einem Fuß-/Radweg Nachts nach Hause. Dabei hörte ich einen Radfahrer von hinten klingeln und ging einen Schritt nach links auf den Grünstreifen. Daraufhin streifte mich der Radfahrer am Arm und er stürtzte auf den Weg.
Der Unfall wurde durch 4 Zeugen welche weiter hinter mir liefen gesehen.
Daraufhin wurde Polizei und ein Arzt gerufen.
Zwischenzeitlich wurde durch die Polizei ein Verfahren wegen Drunkenheit im Straßenverkehr gegen den Radfahrer eingeleitet.
Heute bekam ich einen Brief von seiner Krankenkasse wo Schadensersatzansprüche gemäß §116 SGB gegen mich erhoben werden. Ich soll meine Haftpflichtversicherung angeben.

Ist diese Vorgehensweise von der Krankenkasse unter oben genannten Aspekten rechtens?

Eigentlich wurde ich doch von einem betrunkenem Radfahrer auf einem Fußweg von hinten angefahren. Warum werden jetzt Schadensersatzansprüche an mich (als Opfer) gestellt?

Kommt nicht die Haftpflichtversicherung des Verursachers hier zum Einsatz?

Ich würde jetzt einen Widerspruch gegen den Brief der Krankenkasse einlegen und mit den eigentlichem Sachverhalt begründen.
08.12.2010 | 23:05

Antwort

von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
308 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Ist diese Vorgehensweise von der Krankenkasse unter oben genannten Aspekten rechtens?

§ 116 SGB X schafft einen Vermögensausgleich zwischen einem zum Schadensersatz verpflichteten Schädiger (hier nimmt die KK an, Sie tragen (mit)Schuld an dem Unfall) und einem Sozialversicherungsträger/Träger der Sozialhilfe, soweit dieser einem Geschädigten auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten geht in dem Umfang auf den Sozialleistungsträger über.

Die Krankenkasse ist berechtigt gegen Sie vorzugehen, vorausgesetzt, die Krankenkasse auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadenersatz beziehen (§ 116 Abs. 1 SGB X). Denn die Krankenkasse kann die Anspruch geltend machen aufgrund Ubergangs. Ob der Anspruch berechtigt ist, steht jedoch noch offen.

Eigentlich wurde ich doch von einem betrunkenem Radfahrer auf einem Fußweg von hinten angefahren. Warum werden jetzt Schadensersatzansprüche an mich (als Opfer) gestellt?

Vermutlich (Sie haben hierzu keine Angaben gemacht) will die Krankenkasse bei Ihnen Mitschuld sehen: dann wären Sie nicht nur Opfer, sondern wiederum "Täter". § 116 Abs. 3 SGB X regelt für diesen Fall, dass die Ansprüche des Versicherten anteilig (nach dem Grad der Mitschuld) auf die Krankenkasse übergeht.


Kommt nicht die Haftpflichtversicherung des Verursachers hier zum Einsatz?

Richtig: Sie sind aber leider nach Ansicht der Krankenkasse auch Verursacher, daher käme Ihre Versicherung zum Einsatz.


Ich würde jetzt einen Widerspruch gegen den Brief der Krankenkasse einlegen und mit den eigentlichem Sachverhalt begründen.

Sie sollten umgehend Ihre Haftpflichtversicherung, falls diese besteht, informieren, bevor Sie auf das Schreiben reagieren. Sonst kann die Gefahr bestehen, dass Ihre Versicherung -falls dazu verpflichtet wäre- die Schäden nicht übernimmt.
Haben Sie keine Haftpflichtversicherung, sollten Sie sich gegen die Forderung der Krankenkasse wehren. Hierzu rate ich Ihnen zur Einschaltung eines Anwaltes. Gerne bin ich hierzu in Rahmen einer Mandatierung bereit.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen


Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

ANTWORT VON
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Berlin

308 Bewertungen
FACHGEBIETE
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht