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Frage geschrieben am 23.12.2011 23:06:35

Schadensersatz gegenüber Anwalt

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 816
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 79 weitere Antworten zum Thema Schadensersatz.
Sachverhalt:

Rechtsanwalt wurde im Mahnverfahren als "Prozessbevollmächtigter" benannt. Sämtliche Zustellungen sind über den Anwalt gelaufen. Rechtsanwalt hatte aber Ende 2010 seine Anwaltszulassung zurückgegeben. Gericht stellte aber fest, dass gemäss § 172 Abs. 1 ZPO eine wirksame Zustellung nur an benannten Prozessbevollmächtigten erfolgen konnte. Anwalt informiert weder den Beklagten noch das Gericht. Jetzt liegt ein Versäumnisurteil vor. Der Beklagte hat nun über 7.000,00 EUR zu zahlen.

Gegen den damaligen Anwalt soll Schadensersatz wegen der Verletzung seiner Berufspflichten geltend gemacht werden. Das Verfahren soll ausschliesslich zu den Bedingungen der Prozesskostenhilfe geführt werden. Im ersten Schritt soll eine "Beratung" mit einem Beratungsschein erfolgen. Beratungshilfe soll über den Anwalt beantragt werden. Wer kann helfen?


Antwort geschrieben am 24.12.2011 00:06:15
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
August-Bebel-Str. 13, 33602 Bielefeld, Tel: 0521/9 67 47 40, Fax: 0521/9 67 47 42
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Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst gehe ich davon aus, dass auch das Versäumnisurteil bereits seit mehr als 2 Wochen zugestellt ist. Andernfalls könnte man durch einen Anwalt innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen und das Verfahren würde fortgesetzt werden, vgl. § 339 ZPO.

In Bezug auf einen Schadensersatzprozess gegen den damaligen Anwalt weise ich vorsorglich darauf hin, dass neben einer Pflichtverletzung des Anwalts auch geprüft wird, ob der eigentliche Prozess um die 7.000,00 EUR ohne die Pflichtverletzung erfolgreich gewesen wäre oder nicht.

Hinsichtlich der Beratungshilfe wäre es grundsätzlich am einfachsten, wenn Sie sich direkt bei Ihrem örtlichen Amtsgericht unter Vorlage der Unterlagen einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen würden. Andernfalls würde ich einen entsprechend ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf) nebst der zugehörigen Belege über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und natürlich über das Verfahren selbst benötigen.

Am Besten melden Sie sich über meine unten stehenden Kontaktdaten und teilen mir kurz mit, wie Sie hier verfahren möchten bzw. ob weitere Rückfragen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt

Arnd-Martin Alpers
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