Schadensersatz gegen Anschlussinhaber wegen Filesharing Abmahnung durch Kinder
04.04.2008 16:16 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
| in unter 2 Stunden
Soll nach RA-Schreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Kosten von insgesamt 450.- Euro abgeben, weil angeblich über meinen Internetzugang über ein "Peer-to-Peer-Netzwerk" ein Computerspiel "Call.of.Juarez.German-Silentgate.part1.rar"zum Herunterladen angeboten wurde. Tag der Urheberrechtsverletzung:
22.09.2006!!!!!!
Ich selbst als Anschlußinhaber habe keine Spiele auf dem Computer.
Internetzugang erfolgt über einen Router. Zugang haben mehrere Personen im Haus, so auch meine erwachsenen Kinder.
Angebliche Rechteinhaber am dieser Software ist die Firma Techland, Ul. Zolkiewskiego 3, 63-400 Ostow..
Bin ich rechtlich verpflichtet, hier die "Schuld" als Anschlußinhaber zu übernehmen, wo ich selbst keinerlei Tauschbörsen betrieben habe bzw. von dort Downloads vorgenommen habe??
Soll ich diese Unterlassungserklärung unterschreiben und die Gebühren 150.- Euro incl. Schadensersatz (300.- Euro) zahlen??
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 120 weitere Antworten zum Thema:
Abmahnung Schadensersatz Filesharing
Abmahnung Schadensersatz Filesharing









