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Frage geschrieben am 26.06.2010 01:06:05

Schadensersatz gegen Änderungsschneiderei

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1347
Ich habe vor 2 Wochen 5 Hemden (gleiche Hemdenform, nur Farbe unterschiedlich) zum Tallieren in eine kleine Änderungsschneiderei gebracht. Hierbei habe ich ein sechstes "perfektes" Muster-Hemd mitgegeben, auf dessen Breite die anderen 5 Hemden talliert werden sollten. Die Schneiderin stimmte der Änderung zu und versicherte, dass diese Änderung so möglich sei.

Nach einer Woche habe ich mit einer Begleitperson (Familienmitglied) die Hemden abgeholt, den vereinbarten Betrag von 13€ pro Hemd gezahlt und keine Rechnung erhalten (es liegen uns keine Dokumente vor und die AGBs sind uns nicht bekannt).

Zu Hause ist dann beim Anziehen das nicht Offensichtliche aufgefallen: dass aus allen 5 Hemden ca. 2 cm zuviel Stoff herausgeschnitten und talliert wurde. Dies lässt sich natürlich nicht im Nachhinein "verbessern" - der Stoff fehlt, das Hemd ist zu eng, und ich kann die Hemden nicht mehr tragen. Jeder, der das Muster-Hemd genau über die anderen Hemden legt, erkennt die Abweichung von ca. 2 cm. Die Hemden waren bei Eingang in der Schneiderei bereits 1 Jahr alt (sahen jedoch wie neu aus, da kaum getragen), eine Kaufrechnung liegt für die 5 Hemden nicht mehr vor, jedoch sind die selben Modelle heute noch zum damaligen Preis im gleichen Laden zu kaufen. Die Schneiderin weigerte sich nach mündlicher Besprechung zu zahlen.

Sollte / Kann ich klagen oder Schadensersatz geltend machen?
Ist ein Mahnverfahren sinnvoll / in diesem Fall zulässig?
Muss ein Sachverständiger die Hemden begutachten?
Muss ich vor dem Mahnverfahren per Einschreiben um das Geld "bitten" oder reichte die mündliche Zahlungsverweigerung der Schneiderin?
Kann ich die Kosten für 5 neue Hemden zuzüglich teurerer Änderung durch eine anderen Änderungsschneiderei geltend machen?

Wie stehen die Chancen die Summe von 225 € (Neuwert der Hemden plus teurere Änderung der neuen Hemden in einer anderen Schneiderei) erhalten?


Antwort geschrieben am 26.06.2010 01:54:51
Sehr geehrter Fragesteller,

haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.

Dem Grunde nach besteht hier ein Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens. Dieser liegt zunächst darin, dass die bearbeiteten Hemden für Sie unbrauchbar geworden sind. Da die Hemden jedoch gebraucht (wenn auch kaum getragen) waren, haben Sie keinen Anspruch auf den Neuwert, sondern lediglich auf den Zeitwert, d.h. den Wiederbeschaffungswert in diesem Zustand. Dieser dürfte bei bereits getragener Kleidung erheblich unter dem des Neuwertes liegen.

Nach Ihren Schilderungen sollte sich der Anspruch dem Grunde nach beweisen lassen. Hinsichtlich einer möglichen Klage möchte ich jedoch zu bedenken geben, dass das Prozesskostenrisiko gerade bei geringen Streitwerten zumeist außer Verhältnis zu dem geltend gemachten Betrag steht.
Ich gehe nicht davon aus, dass das Gericht hier einen Sachverständigen bemühen würde, da ein Beweis auch durch Augenschein möglich erscheint.
Einer vorherigen schriftlichen Geltendmachung bedarf es nicht.
Vom Schaden erfasst wären grundsätzlich auch die Kosten für die Änderung der ersatzweise angeschafften Hemden in einer anderen Schneiderei, sofern die Kosten marktüblich wären.

Ich bedaure, Ihnen keine für Sie günstiger Auskunft geben zu können. Bitte bemühen Sie im Falle von Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.06.2010 11:16:09

Vielen Dank für Ihre Antwort! Bitte beantworten Sie mir noch die im Text genannten 2 Fragen, da ich über ein Mahnverfahen, falls möglich, anstelle einer Klage nachdenke, und glaube, dass ich eigentlich ja "recht habe" und mit einer Forderung kein Risiko eingehen würde:

Ist ein Mahnverfahren sinnvoll / in diesem Fall zulässig?

Wie stehen die Chancen die Summe von 225 € zu erhalten?

Freundliche Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.06.2010 23:28:34

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Das Mahnverfahren ist zulässig. Da die Forderung jedoch bestritten ist, halte ich die Erfolgsaussichten für nicht besonders hoch. Es ist zu erwarten, dass die Schneiderei Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen wird. In diesem Falle bliebe nur ein streitiges Verfahren.

Wie bereits geschrieben, lässt sich der Neuwert meines Ermessens nicht durchsetzen, da die betreffenden Hemden bereits getragen waren. Vermutlich haben Sie aber dennoch gute Chancen, in einem Gerichtsverfahren einen Teil der genannten Summe zu erstreiten.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt


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