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Schadensersatz bei Zugverspätung


05.11.2010 12:38 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre




Guten Tag,
im August haben wir einen Flug Berlin-Stockholm und einen Anschlußflug Stockholm-Umea (Schweden) online gebucht. Ungefragt erschien auf dem Bildschirm das Rail&Fly-Angebot der Bahn. Wir haben es gleich mitgebucht, mit dem damaligem Kenntnisstand eine gute Sache.
Der Zug zum Flug am 5.10. mit 1x Umsteigen war das Grauen schlechthin. Mit 3 technischen Defekten und einer Baustelle kam keiner der beiden benutzten Züge am Zielbahnhof an. Immerhin hat die Bahn eine Verspätung von 1 Std 42 Minuten bestätigt. Der Flieger nach Stockholm war natürlich weg und damit auch der Anschlußflug ab Stockholm verfallen. Da der nächste Flug erst am nächsten Tag möglich war, mußten wir in Berlin im Hotel übernachten. Unsere Schadenersatzforderung wurde vom Servicecenter Fahrgastrechte trotz vollständiger Belege wohl nicht richtig gelesen und aktuell mit 10 € bewertet.
Frage1: Haben wir nach aktueller Rechtslage einen Anspruch auf Erstattung der uns entstandenen Mehrkosten? Angefallen sind Hotelübernachtung und 2 umgebuchte Flüge (nachgewiesen wurden 660 €)
Frage 2: Haben wir nach aktueller Rechtslage einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines entfallenen Urlaubstages? (eingesetzt wurde von uns ein Betrag für 2 Selbständige von 500 €)
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 81 weitere Antworten zum Thema:
Schadensersatz
05.11.2010 | 15:13

Antwort

von

Rechtsanwalt Matthias Juhre
335 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Gegen die Bahn haben Sie leider nur die Rechte aus der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO), insb. § 17 EVO. Dort sind Rechte auf Ersatzbeförderungen geregelt, was Ihnen nicht weiterhilft. Außerdem sind Aufwendungsersatzansprüche auf eine Pauschale von 80 EUR gedeckelt.

Weitergehende Rechte auf Schadensersatz bestehen leider auch aus der europäischen Fahrgastrechteverordnung nicht. Die Bahn ist insoweit gegenüber anderen Erbringern von Beförderungsleistungen privilegiert.

Ihre Ansprüche sind nach geltender Rechtslage daher bedauerlicherweise nicht realisierbar.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt


Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Essen

335 Bewertungen
FACHGEBIETE
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht