Schadensersatz
13.09.2006 21:36 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
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Rechtsanwalt Sascha Kugler
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Mein 17jähriger Sohn hat nach einer Feier mit Freunden auf dem Nachhauseweg einen PKW beschädigt. Er hat versucht die Seitenscheibe einzuschlagen und hat dabei eine Beule an der Karosserie verusacht. Da diese Scheibe nicht kaputt ging, schlug er die Heckscheibe ein und kletterte so in das Auto, setzte sich auf den Fahrersitz und entfernte die Kunstoffabdeckung unterhalb des Lenkrades, wohl um den PKW kurzzuschließen. Dazu kam es aber nicht, weil er sich plötzlich bewußt machte, was er gerade getan hat. Er war stark alkoholisiert. Er stieg aus dem Auto aus und entfernte sich, wurde aber kurz darauf von der Polizei festgenommen, weil er von Anwohnern beobachtet wurde.
Die Geschädigte hat nun Schadensersatzansprüche gestellt, und ich möchte natürlich,dass Sie ihren Schaden umgehend bezahlt bekommt.
Leider ist die Versicherung der Geschädigten nur für den Schaden an der Heckscheibe und der Kunststoffverkleidung aufgekommen, da nach deren Auffassung die Beule an der Karosse Vandalismus wäre und nicht zum Einbruch-Diebstahlschaden gehöre.
Mein Sohn hat gerade seine Ausbildung begonnen und hat dementsprechend geringe Einkünfte,sodaß ich als die Erziehungsberechtigte den Schadensersatz zu leisten hätte.
Meine Frage ist nun : Kann ich für diesen Schaden meine private Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen ?
Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 1000,-
Trifft nicht Ihr Problem?
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